Der Mann rammte gestern Nachmittag mit seinem Auto eine Leitplanke und fuhr davon. Ein Zeuge informierte die Polizei.
(ty) Ein 58 Jahre alter Pkw-Lenker hat am gestrigen Nachmittag im betrunkenen Zustand einen Verkehrsunfall im Gemeinde-Gebiet von Brunnen (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) gebaut und sich dann einfach aus dem Staub gemacht. Allerdings machte der aus dem Gemeinde-Gebiet von Pöttmes stammende Crash-Fahrer die Rechnung ohne einen Zeugen, der sogleich einen Notruf absetzte. In Schrobenhausen wurde der 58-Jährige schließlich von Streifenpolizisten gestellt. Er hat sich jetzt strafrechtlich zu verantworten.
Laut heutiger Mitteilung der Polizei hatte ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer gegen 16.40 Uhr bemerkt, wie der 58-Jährige, der mit seinem VW – von Karlshuld her kommend – auf der Staatsstraße 2043 unterwegs war, die rechte Leitplanke touchierte. Dabei seien der Pkw und die Leitplanke ramponiert worden; Fahrzeug-Teile seien auf der Fahrbahn zurückgeblieben. Der Unfall-Fahrer habe seine Tour aber einfach fortgesetzt. Der zu Buche stehende Sachschaden wurde später von Streifenbeamten auf insgesamt 5000 Euro geschätzt.
Der Zeuge habe die 110 gewählt und die Gesetzeshüter informiert. Von Streifenbeamten der Bereitschaftspolizei aus Dachau, die gestern die örtlich zuständige Polizei-Dienststelle in Schrobenhausen unterstützten, sei der 58-Jährige mit seinem demolierten VW dann auf der Gerolsbacher Straße in Schrobenhausen gestoppt und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden. Zunächst sei Alkohol-Geruch bei dem Pkw-Lenker wahrgenommen worden. Ein noch vor Ort durchgeführter Test habe einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben – also selbst ohne Unfall im Straftaten-Bereich.
Der 58-Jährige sei zur hiesigen Polizeiinspektion gebracht worden. Sein Auto sei zuvor verkehrssicher abgestellt worden. Ein hinzugerufener Art habe eine Blutentnahme bei dem Pöttmeser vorgenommen. Dem Rausch- und Crash-Fahrer droht nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr beziehungsweise Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. In diesem Zusammenhang muss der Mann auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.





