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Ab 1. Juni dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten treffen. Sport: Umkleiden und Duschen wieder nutzbar.

(ty) Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Pfaffenhofen – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – hat am gestrigen Sonntag den fünften Tag in Folge unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 35 gelegen. "Das bedeutet, dass ab Dienstag, 1. Juni, die Kontakt-Beschränkungen weiter gelockert werden können", teilte das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Montag in einer Presseerklärung mit. Was das genau bedeutet, haben wir nachfolgend zusammengefasst. 

Ab 1. Juni gilt demnach im Kreis Pfaffenhofen: "Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nun mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zwei weiterer Hausstände erlaubt." Allerdings: "Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden." Nicht mitgezählt werden laut Behörde aber Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen.

Außerdem hat das Pfaffenhofener Landratsamt eine Allgemein-Verfügung erlassen, wonach ab Dienstag, 1. Juni, auch Umkleide-Kabinen und Duschen im Rahmen der erlaubten Sportausübung geöffnet und genutzt werden dürfen.

Zur derzeitigen Lage:

Corona im Landkreis Pfaffenhofen: Aktuelle Zahlen aus allen Gemeinden

Die bisherigen Lockerungen:

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Weitere Corona-Lockerungen im Kreis PAF: Shoppen ohne Termin und ohne Test

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