Teenager müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen. Anwohner hatten sich am späten Abend wegen des Lärms beschwert.
(ty) Nachdem eine Beschwerde von Anwohnern über lärmende Jugendliche eingegangen war, haben Streifenbeamte von der Pfaffenhofener Polizeiinspektion am späten gestrigen Abend – es war gegen 22.40 Uhr – die angegebene Adresse vor einem Vereinsheim an der Hauptstraße in Hettenshausen überprüft. Dort trafen sie laut heutiger Mitteilung auf insgesamt sieben Jugendliche, die hier gemeinsam feierten und Alkohol konsumierten. Allerdings war es mit der nächtlichen Gaudi dann auch schnell vorbei.
Fünf der sieben Jugendlichen seien beim Erblicken der Gesetzeshüter geflüchtet, berichtet ein Polizei-Sprecher. Allerdings ohne einschlägigen Erfolg: Drei der Getürmten seien nach einer kurzen Verfolgung gestellt worden und von den anderen beiden seien schließlich die Personalien ermittelt worden. Alle sieben jungen Leute im Alter von 15 und 16 Jahren müssten sich jetzt auf eine Anzeige wegen Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen einstellen; ihnen droht somit jeweils ein Corona-Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.