Logo
Anzeige
Anzeige

Manche waren zu schnell unterwegs, andere kamen in Konflikt mit dem Betäubungsmittel-Gesetz, Waffen-Gesetz oder Steuer-Gesetz.

(ty) Am gestrigen Donnerstag haben Beamte von der Freisinger Verkehrspolizei-Inspektion auf der Autobahn A9 in Fahrtrichtung München im Gemeinde-Bereich von Kranzberg eine Kontrollstelle errichtet und dabei zahlreiche Wagen unter die Lupe genommen. Dabei kamen etliche Verstöße ans Licht, wie heute mitgeteilt wurde. "Neben Beanstandungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung aufgrund mehrerer Geschwindigkeits-Verstöße konnten insgesamt noch 19 Verstöße gegen verschiedene andere Vorschriften festgestellt werden", fasste eine Sprecherin zusammen und lieferte einige Beispiele.

Im Fiat eines 48-jährigen Deutschen wurden den Angaben zufolge von den Gesetzeshütern "mehrere getrocknete Anteile einer Cannabis-Pflanze" entdeckt. Im Zuge einer anschließend bei dem Mann durchgeführten Wohnungs-Durchsuchung seien dann noch zwei Cannabis-Pflanzen sowie weitere getrocknete Pflanzen-Anteile gefunden worden. Den 48 Jahre alten Mann erwarte jetzt ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.

Auch in einem Fiat unterwegs gewesen sei ein 48-jähriger Rumäne, dem nun ebenfalls Ärger blüht. Bei ihm sei ein Teleskop-Schlagstock gefunden worden, den er in der Radmulde seines Fahrzeugs aufbewahrt habe. "Dies stellt einen Verstoß nach dem Waffen-Gesetz dar und wurde durch die Beamten beanstandet", so die Sprecherin.

 

Für zwei slowenische Brüder endete laut Polizei die Überführungsfahrt zweier in Deutschland neu erworbener Fahrzeuge, weil sie hierfür die falschen, lediglich in Slowenien gültigen Kennzeichen an den Wagen angebracht hatten. Die beiden Männer erwarte nun jeweils ein Verfahren – unter anderem wegen Verstößen gegen die Abgaben-Ordnung, das Kfz-Steuer-Gesetz und das Straßenverkehrs-Gesetz.

Ein rumänischer Staatsangehöriger habe seine Fahrt ebenfalls beenden müssen, nachdem festgestellt worden sei, dass sein Führerschein seit vier Tagen abgelaufen war. Er habe sich nun strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten.


Anzeige
RSS feed