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Corona-Lockerungen angesichts stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen wieder möglich

(ty) Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – liegt stabil unter 100. Darauf hat das Landratsamt am heutigen Abend hingewiesen und zugleich offiziell erklärt: "Damit können ab Dienstag, 11. Mai, die Außen-Gastronomie, Kinos und Theater wieder öffnen." Zudem sind den Angaben der Behörde zufolge auch der kontaktfreie Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich. Nachfolgend die Details zu diesen deutlichen Lockerungen.

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hatte nach eigenem Bekunden bereits in der vergangenen Woche die Lockerungen beziehungsweise Öffnungen für die genannten Bereiche beantragt. Am Samstag habe das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege – nach einigem Wirbel – letztlich sein Einvernehmen für eine Öffnung ab dem morgigen Dienstag, 11. Mai, erteilt. Die am heutigen Montag, 10. Mai, durch den Landkreis erlassene Allgemein-Verfügung tritt laut Mitteilung des Landratsamts nun am 11. Mai in Kraft. Folgende Regelungen gelten damit nach Angaben der Behörde für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:

 

Gastronomie

"Die Öffnung der Außen-Gastronomie für Besucher mit vorheriger Termin-Buchung und mit Dokumentation für die Kontakt-Nachverfolgung ist zugelassen", erklärt das Landratsamt. "Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR- mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich. Geimpfte und genesene Personen seien von der Vorlage eines negativen Corona-Test-Ergebnisses ausgenommen.

Theater und Kino

Dazu erläutert die Landkreis-Behörde: "Die Öffnung von Theatern und Kinos ist für Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Test-Nachweis zulässig." Geimpfte und genesene Personen seien von der Vorlage eines negativen Corona-Test-Ergebnisses ausgenommen.

Sport

Das Landratsamt teilt dazu mit: "Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen, ist zulässig." Geimpfte und genesene Personen seien von der Vorlage eines negativen Corona-Test-Ergebnisses ausgenommen. Die Sportausübung für Kinder bei kontaktfreier Sportausübung unter freiem Himmel sei auch ohne Test-Nachweis in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. 

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