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Bislang haben 3946 Menschen ein ärztliches Zeugnis für die Einstufung in die zweite oder dritte Priorisierungs-Gruppe erhalten.

(ty) Die Impf-Kommission für den Freistaat stößt laut offiziellen Angaben auf großes Interesse. Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek betonte am heutigen Mittwoch in München: "Seit 1. März hat die bayerische Impfkommission bereits mehr als 3900 Anträge bewilligt." Sie leistet seinen Worten zufolge damit "einen wichtigen Beitrag zur größtmöglichen Impf-Gerechtigkeit". Konkret haben laut Holetschek 3946 Menschen ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungs-Gruppe erhalten – und damit einen früheren Impf-Termin. "Dank der Kommission fällt niemand durchs Raster", so der Minister.

 

Abgelehnt werden mussten laut heutiger Mitteilung des Ministeriums bisher nur 20 Anträge. Nach ärztlicher Beurteilung habe bei diesen Menschen kein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf einer Corona-Infektion vorgelegen. Weitere rund 20 000 Anträge betrafen den Angaben zufolge indes Fragestellungen, die nicht in der Zuständigkeit der bayerischen Impf-Kommission liegen.

Der Vorsitzende der bayerischen Impf-Kommission, Professor Karl-Walter Jauch, ergänzte: "In den Kommissions-Sitzungen ergibt sich ein sehr umfassendes Beurteilungs-Spektrum durch die verschiedenen Kommissions-Mitglieder und deren Expertise, das zu klaren Entscheidungen führt."

Die bayerische Impf-Kommission wurde in Kooperation mit dem Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) gegründet. Sie übernimmt laut Ministerium die medizinische Risiko-Beurteilung und Priorisierung von Bürgerinnen und Bürgern mit seltenen Krankheiten, die in der Impf-Verordnung keine Berücksichtigung gefunden haben.

Seit Arbeitsbeginn am 1. März seien mehr als 5000 Anträge auf Einzelfall-Prüfung gestellt worden, die inhaltlich in die Zuständigkeit der Impf-Kommission fallen. Die Bearbeitungszeit von Antrags-Eingang bis Versand liege derzeit bei 14 bis 21 Tagen, um eine fundierte Entscheidung über den jeweiligen Einzelfall treffen zu können.

Seit 1. April konzentriere sich die bayerische Impf-Kommission auf die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern unter 70 Jahren. "Über-70-Jährige erhalten derzeit beziehungsweise in den kommenden Wochen ohnehin Termine in den Impfzentren beziehungsweise bei ihren Hausärzten", hieß es aus dem Gesundheits-Ministerium. Sie könnten durch die Impf-Kommission nicht besser gestellt werden, da sie bereits aufgrund ihres Alters zur zweiten Priorisierungs-Gruppe gehörten.

"Die Zuständigkeit und die Aufgabe der bayerischen Impf-Kommission bleiben trotz der Einbindung der Arzt-Praxen bestehen", so Holetschek. Die Arzt-Praxen seien an die Regelungen der Corona-Virus-Impf-Verordnung des Bundes in gleicher Weise gebunden wie die Impf-Zentren. "Einzelfall-Atteste bei seltenen Erkrankungen, die nicht in der Impf-Verordnung berücksichtigt sind, müssen daher weiterhin von der Impfkommission erstellt werden."

Holetschek dankt den ehrenamtlichen Mitgliedern der Kommission für ihr Engagement und ihren Einsatz bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. "Gemeinsam sorgen wir für eine schnellstmögliche und gerechte Verteilung der Impfstoffe", versicherte der Minister.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich seit 1. März auf der Webseite der Impf-Kommission unter www.impfkommission.bayern informieren sowie die notwendigen Antragsformulare herunterladen. Die Geschäftsstelle der Impf-Kommission ist unter folgender Adresse erreichbar: Marchioninistraße 15, 81377 München, Telefon (0 89) 44 00 - 75 18 8, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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