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21-Jähriger und 33-Jähriger schlugen sich gegenseitig, beiden blüht ein Strafverfahren. Vier Leute müssen sich auf ein Bußgeld einstellen.

(ty) Ein Streit zwischen zwei Brüdern im Alter von 21 und 33 Jahren in Wolnzach hat am gestrigen Vormittag gegen 11.10 Uhr zu einer handfesten Auseinandersetzung geführt. Gegen beide wird nun strafrechtlich ermittelt. Außerdem droht den Kontrahenten sowie zwei weiteren Personen jeweils ein Corona-Bußgeld wegen Verstoßes gegen die wegen der Corona-Krise geltenden Kontakt-Beschränkungen. Laut Polizei schlug der 21-Jährige, der in Rohrbach wohnt, seinem 33-jährigen Bruder aus Wolnzach mit der Faust ins Gesicht. Der 33-Jährige habe sich revanchiert und dem 21-Jährigen ebenfalls ins Gesicht geschlagen. Beide trugen den Angaben zufolge jeweils leichte Verletzungen davon und wurden vom Rettungsdienst versorgt.

"Gegen beide Brüder wird strafrechtlich wegen wechselseitiger Körperverletzung ermittelt", teilte heute ein Sprecher der Geisenfelder Polizeiinspektion mit. Der Grund für die eskalierte Auseinandersetzung sei nicht bekannt. Die beiden Brüder befanden sich – so heißt es weiter – zur Tatzeit in der Wohnung einer ebenfalls anwesenden 57-jährigen Bekannten in Wolnzach. "Da neben der Wohnungs-Inhaberin auch noch die 54-jährige Mutter aus Rohrbach anwesend war, trafen in Pandemie-Zeiten mehr als zwei Haushalte zusammen", so die Polizei. Diesbezüglich erwarte nun alle Anwesenden eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Maßnahmen; sie müssen also mit Bußgeldern rechnen.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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