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Einsatz in Neufahrn: Gäste und Personal müssen mit Bußgeldern rechnen. Bereits am Freitag wurde ein verbotenes Treffen aufgelöst.

(ty) Im Landkreis Freising haben Polizeibeamte am gestrigen Abend einer unerlaubten Fete in einer Shisha-Bar ein Ende gesetzt. Hintergrund der Maßnahmen war die Nicht-Einhaltung der momentan geltenden Regelungen im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus. Wie die Polizei berichtet, fand in dem Lokal in Neufahrn bei Freising eine Feierlichkeit mit insgesamt zwölf Gästen statt. Diese sei aufgelöst worden. Nun folgen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektions-Schutz-Gesetz; damit drohen den Besuchern und dem Personal nun satte Bußgelder.

Am Freitagabend waren Streifenbeamte derselben Polizei-Dienststelle gerufen worden, weil es in Neufahrn eine verbale Streitigkeit gegeben hatte. Im Rahmen der Schlichtung stellten die Ordnungshüter dann laut heutiger Mitteilung vor Ort fest, dass der Kreis der anwesenden Personen insgesamt fünf Hausstände umfasste. "Die erlaubte Anzahl von zwei Hausstände war somit überschritten", erklärt eine Polizei-Sprecherin. Deshalb sei auch diese Zusammenkunft aufgelöst worden. Die Anwesenden müssen nun mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz rechnen; auch sie haben sich auf Bußgelder einzustellen.

 

Die achte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (8. BayIfSMV) in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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