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Eintrag ins Markt-Stammdaten-Register ist bis 31. Januar 2021 erforderlich. Die Frist sollte man besser nicht verstreichen lassen.

(ty) Photovoltaik-Anlagen-Besitzer müssen ihre Anlage bis zum 31. Januar 2021 im Markt-Stammdaten-Register (MaStR) der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de eintragen. Darauf hat der Fachbereich "Energie und Klimaschutz" am Pfaffenhofener Landratsamt jetzt hingewiesen. Wer die Frist verstreichen lasse, dem drohten die Aussetzung der Vergütungs-Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Strafzahlungen von bis zu 50 000 Euro.

Der Eintrag sei "auch notwendig, wenn Sie sich bereits in einem der Altregister eingetragen hatten, da Ihre persönlichen Daten aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht in das MaStR übertragen werden konnten", erklärt Maximilian Weidenhiller vom Landratsamt. Bei weiteren Fragen zu dieser Registrierung sollten sich Photovoltaik-Anlagen-Besitzer am besten direkt an die Bundesnetzagentur oder an den jeweiligen Netzbetreiber wenden.


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