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Planfeststellungs-Beschluss: Es geht um die Höhenfreimachung der Einmündungen von Staatsstraße 2335 und Geisenfelder Straße in die Bundesstraße.

(ty) Die Regierung von Oberbayern hat nach eigenen Angaben den Plan für die Höhenfreimachung der Einmündungen der Staatsstraße 2335 und der Geisenfelder Straße in die Bundesstraße B16 östlich von Manching  genehmigt. Insgesamt sollen, so wird dazu erklärt, anstelle der bisherigen höhengleichen Einmündungen zwei Brückenbauwerke über die B16 sowie Verknüpfungsrampen, ein Kreisverkehr, eine Unterführung sowie Lärmschutzwände errichtet werden.

 

"Mit der Baumaßnahme soll die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit auf der B16 und deren Kreuzungs- und Knotenpunkten gewährleistet, insbesondere mehrere Unfallschwerpunkte beseitigt werden", erklärt die Bezirksregierung. "Zudem sollen die westlich der B16 gelegenen bebauten Gebiete vor Verkehrslärm geschützt sowie der geplante Technologiepark-Ost an die B16 und das bestehende Verkehrsnetz angebunden werden." Im Zuge des Planfeststellungs-Verfahrens habe die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie private Einwendungen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt.

Der Planfeststellungs-Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden nun für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Gemeinde Manching zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern werde gemäß § 3 Abs. 1 des Ende Mai in Kraft getretenen Plansicherstellungs-Gesetzes (PlanSiG) die sonst übliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Soweit das Infektions-Geschehen es zulasse, würden die Unterlagen parallel auch in Papierform im Rathaus von Manching zur Einsicht – nach Termin-Vereinbarung – ausgelegt.

Der Planfeststellungs-Beschluss sowie planfestgestellte Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar. Gegen den Planfeststellungs-Beschluss könne innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, werde der Planfeststellungs-Beschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, erklärt die Regierung von Oberbayern.


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