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Einsatz am frühen Morgen in Ingolstadt. Den Feierwütigen blühen Anzeigen wegen Ruhestörung und Verstößen gegen das Infektions-Schutz-Gesetz.

(ty) Der Polizei ist heute gegen 4 Uhr eine Lärmbelästigung in einem Mehrfamilienhaus an der Gerhard-Hauptmann-Straße im Ingolstädter Osten gemeldet worden. "Bei Eintreffen der Beamten konnte bereits laute Party-Musik aus der Wohnung wahrgenommen werden", so ein Sprecher. Es habe sich herausgestellt, dass die 33-jährige Ingolstädterin zusammen mit drei weiteren Gästen ihn ihrer Wohnung eine Fete veranstaltet habe. "Die Feier wurde durch die Beamten sofort aufgelöst und die angetrunkenen Gäste nach Hause geschickt", heißt es weiter. Die Party-Gesellschaft erwarte nun eine Anzeige wegen Ruhestörung sowie nach dem Infektions-Schutz-Gesetz. Damit drohen Bußgelder.

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer kommen Corona-Verstöße

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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