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Baustopp: Die Arbeiten am Landratsamt müssen im hinteren Bereich erst einmal eingestellt werden – Gericht hat Eilantrag eines Nachbarn stattgegeben

(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt wird für insgesamt 17 Millionen Euro generalsaniert und erweitert. Über die künftige Optik des Hauptgebäudes ist schon viel und kontrovers diskutiert worden – endgültig entschieden ist ja immer noch nicht, wie die dem Hauptplatz zugewandte Fassade, also die Vorderseite, künftig aussehen soll. Eine Aufstockung wird wohl keine Mehrheit finden. Doch das ist plötzlich nicht mehr das brisanteste Thema auf der Baustelle im Herzen der Kreisstadt. Denn nun gibt es erst einmal Probleme auf der Rückseite, zum Hofberg hin. Denn das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag eines Nachbarn stattgegeben und einen sofortigen Baustopp verhängt. Angeblich geht es darum, dass der auf dieser Seite aufgestockte Gebäudeteil einen unerwünschten Schatten wirft.

„Mit Beschluss vom 30. Januar 2014 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Baugenehmigung für den Bauteil B am Hofberg angeordnet“, bestätigte das Landratsamt auf Anfrage unserer Zeitung.

Im Fokus des Rechtsstreits steht demnach die Giebelspitze Nord beim so genannten Bauteil B und die von ihm ausgehende Verschattungswirkung. "Deswegen müssen die Bauarbeiten in diesem Bereich vorerst eingestellt werden“, sagt Landrat Martin Wolf (CSU).

Zur Begründung des Beschlusses werde vom Gericht angeführt, dass die „Erfolgsaussichten der Klage offen sind“, heißt es aus dem Landratsamt weiter. Eine ausführliche Begründung der Gerichtsentscheidung steht noch aus, wird aber in nächster Zeit erfolgen. Ein Termin für die Entscheidung in der Hauptsache steht ebenfalls noch nicht fest. Die Bauarbeiten am Bauteil C sind den Angaben zufolge davon nicht betroffen und können weitergeführt werden. Bauteil C ist das Hauptgebäude.

Die Frage ist nun, wie es weiter geht. Wenn es keine Einigung geben sollte – wie immer die aussieht –, dann wird letztlich das Gericht über die Klage des Nachbarn entscheiden müssen. Denkbar wäre freilich auch ein Vergleich. Aber auch, dass Teile dieses neuen Geschosses wieder platt gemacht werden müssen, scheint keinesfalls ausgeschlossen. 

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