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Der CSU-Abgeordnete Straub betont: "Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn bringen."

(ty) Zur Besonnenheit ruft der Landtags-Abgeordnete Karl Straub (CSU) aus Wolnzach in der derzeit mitunter leidenschaftlich geführten Diskussion zur Waffenrechts-Novelle die beteiligten Parteien auf. Gleichzeitig fordert er zusammen mit der CSU-Landtags-Fraktion, überzogene Forderungen zurückzunehmen. "Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn bringen", sagt Straub: "Sportschützen, Jäger oder Brauchtums-Schützen zu kriminalisieren, ist der falsche Weg!" Und er betont: "Von Jägern, Sport-, Gebirgs- und Traditions-Schützen gehen keine Gefahren für diesen Staat und seine Bürger aus."

Er könne die Aufregung um die geplanten Änderungen im Waffenrecht unter den Jägern und Sportschützen gut verstehen, gingen die Änderungs-Vorschläge ja sogar über die 1:1-Umsetzung der EU-Feuerwaffen-Richtlinie hinaus, sagte Straub bei der gestrigen Hubertusfeier der Jägervereinigung des Landkreises Pfaffenhofen im Saal des Gasthofs Rockermeier in Unterpindhart. In der hiesigen Jägervereinigung sind laut eigenen Angaben rund 800 der insgesamt 1200 Jäger organisiert, die es im Landkreis gibt.

Straub ist sich nach eigenen Worten durchaus im Klaren darüber, welch große Verantwortung von Jägern und Sportschützen getragen werde. Überdies sei in keinem anderen europäischen Land etwa die Ausbildung von Jägern so aufwändig, intensiv und breitgefächert wie in Deutschland. Im Wissen darum und angesichts der Tatsache, dass – so Straub weiter – hierzulande legale Waffenbesitzer beispielsweise noch niemals in Terror-Anschläge verwickelt gewesen seien, habe sich Bayern bei der Beratung des dritten Waffenrechts-Änderungs-Gesetzes bereits im Bundesrat dagegengestellt.

 

Am kommenden Montag bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag, werden die bayerischen Bundestags-Abgeordneten laut Straub einen erneuten Vorstoß unternehmen, "um ungerechtfertigte Verschärfungen abzuwenden". Unter anderem sehe die Novelle vor, die Nutzung von legal erworbenen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge zu erschweren.

"Wir haben in der CSU zusammen mit den Freien Wählern als unserem Koalitionspartner am vergangenen Donnerstag in der Plenarsitzung einen gemeinsamen Dringlichkeits-Antrag eingebracht", berichtet Straub aus dem bayerischen Landtag. "Mit dem wollen wir gemeinsam erreichen, dass bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffen-Richtlinie in das zu ändernde deutsche Waffengesetz unsere Sportschützen, Jäger und Brauchtums-Schützen nicht kriminalisiert werden", so Straub in einer heutigen Pressemitteilung.

Ziel sei es vielmehr, eine unbürokratische und praktikable Umsetzung der EU-Vorgaben zu erreichen, ohne legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen und ohne ein nur schwerlich zu bewältigendes Bürokratie-Monster mit entsprechenden Kosten zu schaffen. "Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn bringen", betont Straub.

"Sportschützen, Jäger oder Brauchtums-Schützen zu kriminalisieren, ist der falsche Weg!" Die EU-Richtlinie sei zwar zwingend in deutsches Recht umzusetzen, doch strikt abzulehnen seinen darüber hinausgehende Verschärfungen, "die insbesondere Jäger, Sportschützen und Brauchtums-Schützen unangemessen belasten, ohne dass dem ein Gewinn an realer Sicherheit gegenübersteht".

Die Vorgaben dürften laut Straub nicht dazu dienen, sozusagen die Gunst der Stunde dazu zu nutzen, überzogenen und praxisfernen Regelungen per Gesetz Tür und Tor zu öffnen. Dies gelte auch für den Schießnachweis im Rahmen einer Bedürfnisprüfung, wonach künftig "regelmäßige" Übungsstunden mit jeder einzelnen legale Waffe nachgewiesen werden müssten.

"Nach Ansicht von Schützenverbänden würde das in der Praxis bedeuten, dass Schützen mit jeder ihrer Waffen einmal im Monat oder 18 Mal pro Jahr schießen müssten", heißt es aus dem Abgeordneten-Büro von Straub, der auch Vorsitzender der CSU im Kreis Pfaffenhofen ist. "Es sollte darauf geachtet werden, dass die bisherigen Kostenregelungen beibehalten werden", so Straub weiter. "Wenn im legalen Bereich das deutsche Waffenrecht konsequent vollzogen wird, ist in den genannten Punkten kein weitergehender Handlungsbedarf geboten."

In Reaktion auf Terror und Anschläge bestehe zwar das verständliche Bedürfnis der Politik und der Bevölkerung, auch entsprechende Sicherheit zu signalisieren – jedoch "nicht mittels Verschärfung des Waffen-Gesetzes", so Straub. "Denn die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht nicht von legalen, sondern von illegalen Schusswaffen aus."

Terroristen und Extremisten bedienten sich nicht in einem legalen Rahmen der Waffen, sondern bezögen sie anonym beispielsweise im so genannten Darknet, produzierten sie im 3D-Druck oder bauten sie aus im freien Handel erhältlichen Teilen selbst. Hier greife das Waffenrecht eben nicht.

"Von Jägern, Sport-, Gebirgs- und Traditions-Schützen gehen keine Gefahren für diesen Staat und seine Bürger aus", sagt Straub und versichert: "Die CSU-Abgeordneten im Bund ziehen mit uns auch hier an einem Strang." Man wolle die Jäger und Vereinsschützen nicht unnötig belasten.

Einen ausführlichen Bericht zur Hubertus-Feier lesen Sie hier: Untreue-Ermittlungen, Änderungen beim Waffenrecht und die Hasenpest


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