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Der Mann hatte das Objekt fliegen lassen, obwohl es in diesem Bereich verboten ist.

(ty) Wegen eines Drohnenfluges muss sich nun ein 23-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Eichstätt nach dem Luftverkehrsgesetz verantworten. Wie die Geisenfelder Polizei heute berichtet, hatte der junge Mann seine Drohne bereits am Neujahrstag in Baar in Betrieb genommen. Nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung konnte seitens der Polizeistreife jedoch kein Flugobjekt mehr vor Ort festgestellt werden. Gestern wurde der 23-Jährige dann aber doch an der Jahnstraße angetroffen, als er seine Drohne in den Himmel steuerte.

"Da Baar im ausgewiesenen An- und Abflugbereich des Flughafens Manching liegt, ist die Inbetriebnahme eines Flugobjektes in diesem Bereich generell verboten", berichtet ein Polizei-Sprecher. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Drohne nicht mit der erforderlichen Kennzeichnung versehen war. Der 23-Jährige hatte sich, so heißt es von Seiten der Beamten weiter, eigenen Angaben zufolge nur grob über die gesetzlichen Bestimmungen informiert.


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