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Rabiater 50-Jähriger hat sich strafrechtlich zu verantworten. Allerdings hätte der Autofahrer ihm das Überqueren der Straße ermöglichen müssen.

(ty) Ein aufgebrachter Fußgänger hat am gestrigen Nachmittag in Ingolstadt eine Delle in ein Auto getreten. Der 50-jährige Einheimische hatte sich nach Angaben der Polizei darüber geärgert, dass ein Autofahrer aus Neustadt an der Donau nicht anhielt, als er beabsichtigte, die Krumenauerstraße an einem Zebrastreifen zu überqueren. „Der Mann trat daraufhin gegen die hintere rechte Türe des vorüberfahrenden Volvo und verursachte eine kleine Delle“, so ein Polizei-Sprecher.

 

Der angerichtete  Sachschaden wurde heute auf ungefähr 300 Euro beziffert. Der rabiate Fußgänger müsse sich nun wegen Sachbeschädigung strafrechtlich verantworten. „Das Fehlverhalten des Autofahrers wird mit einem Bußgeld geahndet“, heißt es weiter. Zum Hintergrund erklärt ein Polizei-Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Wenn jemand an einem Zebrastreifen erkennbar die Straße überqueren wollte, dann müsse der Autofahrer halten. Andernfalls drohe ein Bußgeld zwischen 80 und 120 Euro.


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