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Mit dem Beginn des Prozesses gegen Alfred Lehmann und zwei weitere Mitangeklagte wird nicht vor Anfang nächsten Jahres gerechnet.

(ty) Der ehemalige Ingolstädter Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) muss sich vor dem Landgericht verantworten. Die gegen ihn – sowie zwei weitere Beschuldigte – erhobene Anklage sei "in unveränderter Form zugelassen" worden, teilte das Gericht heute mit. Lehmann hat sich demnach wegen des Vorwurfs von zwei Fällen der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall zu verantworten – hiervon einmal in Tateinheit mit zwei Fällen der Untreue in einem besonders schweren Fall. Die Staatsanwaltschaft hatte von "wirtschaftlichen Vorteilen" in sechsstelliger Höhe gesprochen; dem Krankenhaus-Zweckverband könnte Millionen-Schaden entstanden sein. Mit einem Prozess-Beginn ist heuer nicht mehr zu rechnen.

 

Nach umfangreichen Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres Anklage gegen den Ex-Oberbürgermeister zur großen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt erhoben. Wie dazu im März per Pressemitteilung erklärt wurde, werde Lehmann konkret zur Last gelegt, "sowohl beim Verkauf eines Objekts auf dem Areal der ehemaligen Pionierkaserne in den Jahren 2010/11 als auch beim Verkauf von Flächen des vormaligen Altstadtkrankenhauses in den Jahren 2012/13 als Verwaltungsrats-Vorsitzender der IFG Ingolstadt GmbH beziehungsweise als Verbands-Vorsitzender des Krankhaus-Zweckverbands bei der Vergabe unter Verstoß gegen seine Dienstpflichten gehandelt und im Gegenzug vom Erwerber der Flächen jeweils wirtschaftliche Vorteile in insgesamt sechsstelliger Höhe durch den vergünstigten Erwerb von Wohnungen in den sanierten beziehungsweise neu gebauten Komplexen erhalten zu haben".

Nach den durchgeführten Ermittlungen bestehe, so erklärte die Ingolstädter Staatsanwaltschaft weiter, außerdem der Verdacht, dass im letztgenannten Fall dem Krankenhaus-Zweckverband "durch die Vorgehensweise des Beschuldigten" ein Schaden im "niederen siebenstelligen Bereich" entstanden sei. 

"Wegen des spiegelbildlichen Vorwurfs der Bestechung und Beihilfe zur Untreue beziehungsweise Bestechung" war in diesem Zusammenhang von der Ingolstädter Staatsanwaltschaft ebenfalls Anklage "gegen jeweils einen verantwortlichen Vertreter der beiden Firmen, die die Flächen erworben hatten", erhoben worden. In der Folge hatte die große Strafkammer des Landgerichts zu prüfen haben, ob die erhobene Anklage zuzulassen ist. 

Heute teilte das Ingolstädter Landgericht nun offiziell mit, dass die Erste Strafkammer mit Eröffnungsbeschluss vom 31. Juli die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 22. Februar dieses Jahres (Aktenzeichen 31 Js 20260/16) zur Hauptverhandlung zugelassen habe sowie das Hauptverfahren gegen den Angeklagten Lehmann und zwei weitere Mitangeklagte vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt eröffne. "Die Anklage wurde gegen alle drei Angeklagten in unveränderter Form zugelassen", heißt es in der Presse-Erklärung weiter.

 

Lehmann habe sich demnach "wegen des Vorwurfs von zwei Fällen der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, hiervon einmal in Tateinheit mit zwei Fällen der Untreue in einem besonders schweren Fall, zu verantworten". Bei der weiteren Angeklagten lautet der Tatvorwurf den Angaben zufolge auf "Bestechung in einem besonders schweren Fall" sowie bei dem weiteren Angeklagten "ebenfalls auf Bestechung in einem besonders schweren Fall mit Beihilfe zur Untreue in einem besonders schweren Fall".

In der Hauptverhandlung ist die Strafkammer nach Angaben des Ingolstädter Landgerichts mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt. "Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Anklage" werde mit mehr als als zehn Verhandlungstagen gerechnet. Die Abstimmung der einzelnen Termine werde in den nächsten Wochen zwischen der Kammer und den insgesamt fünf Verteidigern erfolgen. "Es ist mit einem Prozess-Beginn nicht vor Anfang 2019 zu rechnen", heißt es weiter. Sobald die Terminierung abgeschlossen sei, werde hierüber eine weitere Mitteilung des Landgerichts erfolgen.


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