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Für einen 24-jährigen VW-Lenker hat eine Polizei-Kontrolle in Schrobenhausen gleich ein doppeltes Strafverfahren zur Folge.

(ty) Einer Streife der örtlichen Polizeiinspektion ist in der Nacht zum gestrigen Sonntag gegen 2.20 Uhr in Schrobenhausen ein VW-Golf aufgefallen, weil er ohne Licht unterwegs war. Der Wagen wurde daraufhin  gestoppt und der 24-Jährige am Steuer einer Kontrolle unterzogen. Den Beamten sei dabei, so wurde heute berichtet, sofort starker Alkohol-Geruch aufgefallen. Ein Test bestätigte den Verdacht der Beamten dann nicht nur, sondern dokumentierte mehr als zwei Promille. Damit aber nicht genug.

 

Der junge Mann musste sich jedenfalls – wie in solchen Fällen üblich – einer Blutentnahme unterziehen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, auch wenn kein Unfall passiert. Die Folge ist dann ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, mit dem in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden ist. Deshalb wird üblicherweise der Führerschein von den Gesetzeshütern auch gleich einkassiert. Nicht so jedoch im vorliegenden Fall: Denn wie sich herausgestellt habe, ist der 24-Jährige gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Was ihm nun ein doppeltes Strafverfahren einbringt: wegen der Rausch-Tour und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.


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