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32-Jähriger tickt bei einem Barbesuch völlig aus, schlägt einem Gast einen Zahn aus und beißt einem anderen massiv in die Hand

(ty) Ein Gaststättenbesuch mit offensichtlich übermäßigem Alkoholgenuss endete für einen 32-Jährigen, der in einer Bar in der Bahnhofstraße in Schrobenhausen laut Polizei völlig austickte, heute früh gegen 2 Uhr in der Psychiatrie. Des Weiteren habe der Schrobenhausener nun mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wie ein Polizei-Sprecher berichtet. 

Im Laufe seines Aufenthalts in der Gaststätte fing der 32-Jährige den Angaben zufolge mit einem anderen Gast grundlos zu streiten und rangeln an. Der anwesende Securitydienst brachte ihn nach draußen. Dort habe der Beschuldigte einem zufällig vor dem Lokal stehenden Gast grundlos einen Zahn ausgeschlagen.

Der Securitymitarbeiter und ein anderer Gast wollten den Beschuldigten, der offensichtlich auf alles und jeden losgehen wollte, am Boden bis zum Eintreffen der Polizei fixieren um weitere Übergriffe zu verhindern. Dabei biss er dem Gast in die Hand und brachte ihm eine tiefe Fleischwunde bei. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten beim Beschuldigten eine stark blutende Kopfplatzwunde fest. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass eine schwerere Kopfverletzung vorliegt, wurde der Rettungsdienst verständigt. Der offensichtlich erheblich alkoholisierte Beschuldigte verweigerte allerdings laut Polizei jegliche Hilfe und war weiterhin äußerst aggressiv.

Aus diesem Grund wurde der 32-Jährige "wegen Selbst- und Gemeingefährlichkeit" in die Psychiatrie des Klinikums Ingolstadt eingewiesen. Dabei beleidigte er – so heißt es weiter – die Beamten und Sanitäter mit einer Vielzahl von nicht druckreifen Kraftausdrücken. Außerdem versuchte er nach einem Polizeibeamten zu treten. Im Klinikum waren mehrere Pfleger, Sicherheitsmitarbeiter und die Polizeibeamten erforderlich, um den Beschuldigten soweit fixieren zu können, dass die offensichtlich erforderliche ärztliche Behandlung stattfinden konnte.

Den Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. "Des Weiteren werden nicht unerhebliche zivilrechtliche Forderungen wegen des ausgeschlagenen Zahns und des Bisses in die Hand auf ihn zukommen", so ein Polizei-Sprecher.


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