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Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Sebastian Edathy (SPD) will eine Online-Petition für Widerspruch sorgen 

(ty) Der Fall Edathy sorgt bundesweit für Diskussionsstoff. Die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 5000 Euro stößt nicht nur bei Eltern auf absolutes Unverständnis. Und führt das gesunde Rechtsempfinden vieler ad absurdum. Kein Wunder, dass spontan eine Open-Petition ins Leben gerufen wurde mit dem Ziel, den Fall noch einmal vor den Petitionsausschuss des Bundestags zu bringen. Und wie der Fall des Neuburger Notarztes Alexander Hatz gezeigt hat, haben derartige Petitionen durchaus Erfolg. Nur mal zum Vergleich: Hatz hätte knapp 5000 Euro zahlen und sechs Monate den Führerschein abgeben sollen, weil er ein Kinderleben gerettet hat.

Wie ein Schlag ins Gesicht wirkt es da aus der Sicht von vielen, was am Landgericht Verden rechtskräftig entschieden wurde. Das Verfahren gegen Sebastian Edathy, den SPD-Politiker mit dem Hang zur Kinderpornografie, wird gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Weil er zugegeben hat, Bilder und Videos besessen zu haben, die von der Staatsanwaltschaft als kinder- und jugendpornografisch eingestuft wurden. Edathy ist damit nicht vorbestraft. „Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe", meinte Edathy. Das war’s. Hätte er Musik oder Filme illegal aus dem Netz geladen, wäre die Strafe vermutlich drakonischer ausgefallen.

„Die Einstellung des Verfahrens ist ein Freibrief für alle Pädophilen.“ Das meint Martin Niedl, der sofort nach der Einstellung des Verfahrens eine "Open Petition" eingerichtet hat, bei der bereits über 140 000 Bürger unterschrieben haben. „Mit dieser Petition möchte ich gegen die Einstellung des Verfahrens vorgehen. Ich bin der Meinung, dass die Einstellung des Verfahrens absolut fehlerhaft ist, und fordere Widerspruch.“

Was diese Kinder auf den Videos erleiden müssten, daran denke niemand. „Bei uns wird nicht über den Tellerrand geschaut. Was ist mit den Kinder in den Videos? Denkt jemand daran? Solche Menschen wie Edathy sorgen erst dafür, dass damit ein Geschäftsmodell entsteht. Die Frage ist doch: Jemand der sich solche Aufnahmen kauft beziehungsweise herunterlädt, hat definitiv starke pädophile Fantasien, die er nicht ausleben kann. Was passiert als nächstes?“

Deswegen hat er die Petition eingerichtet, um die Affäre doch noch einmal vor den Petitionsausschuss des Bundestages zu bringen. 59 Tage läuft die Petition noch. Und alleine der Fall des Notarztes Alexander Hatz aus Neuburg hat gezeigt, welche Wirkung derartige Petitionen haben können.

Zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/widerspruch-gegen-die-einstellung-des-verfahrens-edathy


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