Staatsanwaltschaft und LKA erklären nach Untersuchungen, dass keiner der beteiligten Personen ein strafbares Verhalten vorzuwerfen sei.
(ty) Fast genau Jahr nachdem ein Soldat bei einer Übung der Bundeswehr im Gemeinde-Bereich von Erding – wie berichtet – durch einen Polizei-Schuss verletzt worden war, hat die Staatsanwaltschaft aus Landshut ihre Vorermittlungen eingestellt. Nach Prüfung der Geschehnisse rund um die Bundeswehr-Übung "Marshal Power" sei die Behörde zum Ergebnis gekommen, "dass weder den auf Seiten der Bundeswehr an der Planung, Vorbereitung oder Übung selbst beteiligten Personen noch den auf Seiten der Polizei an dem Einsatz mittelbar oder unmittelbar beteiligten Beamten, insbesondere denjenigen, die Schüsse abgaben, strafbares Verhalten vorzuwerfen ist". Das erklärten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt (LKA) heute in einer gemeinsamen Presse-Mitteilung. Das Vorermittlungs-Verfahren sei nach Abschluss der Untersuchungen gemäß Paragraf 152, Absatz 2, der Strafprozess-Ordnung eingestellt worden.
Ende Oktober vergangenen Jahres fand den Angaben zufolge unter anderem im Bereich von Erding die Bundeswehr-Übung "Marshal Power – Orange Road II" als so genannte freilaufende Übung statt. Als Teil des taktischen Übungs-Szenarios konnten die Bundeswehr-Soldaten laut Staatsanwaltschaft und LKA ihr Quartier innerhalb des Übungsraums in einem geografisch festgelegten Gebiet vor Ort frei wählen. Die Bundeswehr habe die Polizei im Vorfeld über die Durchführung der Übung und den bekannten Übungsraum informiert.
"Im Rahmen dieser Übung bezogen Bundeswehr-Soldaten am 22. Oktober 2025 innerhalb des Übungsraums vor Ort in der Straßen-Meisterei in Erding Quartier", heißt es in der aktuellen Mitteilung weiter. In der Folge sei eine Passantin auf die Soldaten aufmerksam geworden. "Nachdem diese die Soldaten nicht als solche erkannte und zuordnen konnte, verständigte sie die Polizei.
Nach Eintreffen der Polizeibeamten an der Straßen-Meisterei habe sich sowohl für die beteiligten Soldaten als auch für die Polizeibeamten die Situation vor Ort "unübersichtlich" dargestellt. Dabei seien die Polizeibeamten von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgegangen, die Soldaten indes von einem nicht angekündigten Übungs-Szenario unter Beteiligung externer Kräfte, hier in Form der Polizei. Zeitgleich habe die Einsatz-Leitung der Polizeiinspektion in Erding versucht, die Frage zu klären, ob es sich bei den Personen in der Straßen-Meisterei um Bundeswehr-Soldaten im Rahmen der Übung oder um unbekannte Angreifer handele.
"Die eingesetzten Polizeibeamten trafen am Gelände der Straßen-Meisterei auf Soldaten vor dem Gebäude und forderten sie auf, sich auf den Boden zu legen", erklären Staatsanwaltschaft und LKA weiter. Dieser Aufforderung seien die Soldaten erst nachgekommen, nachdem einer der Polizeibeamten Warnschüsse in die Luft abgegeben habe. In dieser weiterhin unübersichtlichen Situation habe schließlich ein weiterer Soldat, der aus dem Gebäude gekommen war, die Polizeibeamten bemerkt und diese für einen Teil des Übungs-Szenarios gehalten.
Noch bevor die Abklärung durch die Einsatz-Leitung der Polizei abgeschlossen werden konnte, habe dieser Soldat im Glauben an ein Übungs-Szenario mit Platzpatronen das Feuer auf die Polizeibeamten eröffnet. Nicht wissend, dass es sich um Platz-Patronen gehandelt habe, seien die Polizeibeamten von einem realen Angriff auf sich ausgegangen – und schossen den Angaben zufolge mit scharfer Munition zurück. Dabei habe einer der Polizeibeamten diesen Soldaten durch einen Streifschuss im Gesicht verletzt.
Das LKA habe daraufhin unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft die Untersuchung des Vorfalls übernommen und im Zeitraum vom 22. Oktober 2025 bis zum 24. April 2026 insgesamt 48 Zeugen vernommen. Hierbei handelte es sich laut heutiger Mitteilung um Vernehmungen von Angehörigen der Bundeswehr und der Polizei sowie von zivilen Personen. Zur Tatort-Dokumentation habe das Polizeipräsidium München einen umfangreichen Spurenbericht erstellt. Darüber hinaus seien von Spezialisten verschiedener Stellen auch Luftbilder, Übersichts-Skizzen, 3D-Modelle des Tatortes und Fotos zur Erkennbarkeit der eingesetzten Kräfte während des Einsatzes angefertigt worden.
Das LKA habe im Rahmen der Ermittlungen anschließend die Kommunikation der Polizei und der Bundeswehr während des Einsatzes sowie den vorab stattgefundenen Informationsfluss ausgewertet. Die Bewertung der Schuss-Abgabe aus waffentechnischer Sicht sei von Waffen-Experten des LKA übernommen worden. Außerdem sei ein medizinisches Gutachten zur Dokumentation der Verletzungen des Bundeswehr-Soldaten in Auftrag gegeben worden, welches das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilian-Universität München erstellt habe.
"Im Ergebnis ist weder auf Seiten der Bundeswehr den an der Planung, Vorbereitung oder Übung beteiligten Personen noch den an dem Polizei-Einsatz mittelbar oder unmittelbar beteiligten Beamten, insbesondere denjenigen, die Schüsse mit scharfer Munition abgaben, ein strafbares Verhalten vorzuwerfen", so Staatsanwaltschaft und LKA. "Nachdem die vor Ort handelnden Polizeibeamten davon ausgingen, sich in einer Notwehrlage zu befinden und dieser Irrtum über die tatsächlichen Umstände in der konkreten Situation für sie unvermeidbar war, ist ihnen kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen." Aus demselben Grund sei auch der Strafanzeige zweier am Einsatz beteiligter Soldaten gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten keine Folge gegeben worden.
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