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Trotz Fahrverbots steuerte er einen Pkw, der unversichert und nicht zugelassen war. Er stand dabei mutmaßlich unter Drogen- und Alkohol-Einfluss, baute einen Unfall, bei dem er Verletzungen erlitt, und flüchtete.

(ty) Etliche Verstöße und Straftaten werden einem 28-Jährigen aus dem Gemeinde-Gebiet von Pfaffenhofen an der Ilm nach einem Verkehrsunfall vorgeworfen, den er in der Nacht zum heutigen Sonntag im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gebaut hat. Laut Polizei hätte der Pkw-Lenker wegen eines Fahrverbots gar nicht am Steuer sitzen dürfen; zudem stand er mutmaßlich unter Alkohol- und Drogen-Einfluss. Der von ihm genutzte Wagen war nicht versichert und auch nicht zugelassen. Hinzu kommt noch eine Unfallflucht. Aber der Reihe nach.

Die Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau war nach eigenem Bekunden gegen Mitternacht über ein Unfall-Auto zwischen Weichering-Lichtenheim und Karlskron informiert worden. Vor Ort sei von angerückten Streifenbeamten der demolierte Pkw festgestellt worden. Außerdem trafen sie den Angaben zufolge auf den 28 Jahre alten Fahrer aus Pfaffenhofen, der "unfallbedingte Verletzungen im Gesicht" aufwies. Zur Erstversorgung des Verunglückten sei ein Rettungswagen angefordert worden. Der Unfall-Pkw sei "aufgrund der massiven Schäden nicht mehr fahrbereit" gewesen und habe abgeschleppt werden müssen.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen habe sich herausgestellt, dass der 28-jährige Autofahrer zwischen Lichtenheim und Karlskron-Probfeld nach links von der Staatsstraße abgekommen sei und einen Baum touchiert habe. Im weiteren Verlauf habe er mit dem Pkw im angrenzenden Feld gewendet und sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Außerdem sei festgestellt worden, "dass der Fahrer augenscheinlich unter Alkohol- und Drogen-Einfluss stand". Deshalb sei die Durchführung einer Blutentnahme angeordnet worden. Der an dem Wagen entstandene Sachschaden wurde von Streifenbeamten in einer Größenordnung von 20 000 Euro angesiedelt. 

Der Pkw war nach Angaben der Polizei weder versichert noch zugelassen. Deshalb seien auch Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz und das Kfz-Steuer-Gesetz eingeleitet worden. "Zudem hätte der Fahrer aufgrund eines Fahrverbots das Fahrzeug zum Unfall-Zeitpunkt gar nicht führen dürfen", so ein Polizei-Sprecher. Die weiteren Ermittlungen werden laut aktueller Mitteilung von der Polizei-Dienststelle in Schrobenhausen übernommen. Etwaige Zeugen des Unfall-Geschehens werden darum gebeten, sich dort unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75 0 zu melden.       


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