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Der Mann steuerte mit gut 1,6 Promille einen E-Scooter und hatte verbotenerweise dabei auch noch das Mädchen an Bord.

(ty) Eine in doppelter Hinsicht verbotene E-Scooter-Tour hat in Dachau nicht nur zu einem Unglück geführt, sondern zieht handfeste strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die örtliche Polizeiinspektion berichtet am heutigen Montag von dem Verkehrsunfall, der sich bereits am vergangenen Freitagnachmittag ereignet hat. Nach einem Hinweis trafen angerückten Streifenbeamte gegen 13 Uhr auf einen 32 Jahre alten Deutschen, der in der Otto-Hahn-Straße mit dem Elektro-Gefährt auf einem öffentlichen Radweg zu Sturz gekommen war.

Der Mann, der auch in Dachau wohnt, war den Angaben zufolge zusammen mit seiner fünf Jahre alten Tochter auf dem E-Scooter unterwegs – was verboten ist. Das Mädchen habe bei dem Unfall leichte Verletzungen erlitten. Im Zuge der Aufnahme des Sachverhalts habe sich außerdem herausgestellt, dass der 32-Jährige erheblich alkoholisiert gewesen sei. Die Rede ist von einem Wert in Höhe von mehr als 1,6 Promille. Gegen den Mann sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet worden. In diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."

 


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