Vom Landratsamt war für dieses Gebiet keine Fang-Genehmigung erteilt worden. Die Polizei hofft jetzt auf Hinweise.
(ty) Strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Bundes-Naturschutz-Gesetz werden derzeit von der Polizeiinspektion in Schrobenhausen in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutz-Behörde des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen geführt, weil im Gemeinde-Gebiet von Waidhofen ein bislang nicht identifizierter Täter offenbar einen Biber fangen wollte. Sachdienliche Hinweise nehmen die Gesetzeshüter telefonisch unter der Rufnummer (0 82 52) 89 75 0 entgegen.
Wie die Polizei erst am heutigen Donnerstag bekannt gegeben hat, war bereits am 19. Januar von Spaziergängern im nördlichen Bereich des Ortsteils Westerbach eine Biber-Falle an einem Bachlauf festgestellt worden. Von der Unteren Naturschutz-Behörde sei für dieses Gebiet allerdings keine entsprechende Fang-Genehmigung erteilt worden. Im Rahmen einer Überprüfung vor Ort durch Landratsamt-Mitarbeiter am folgenden Tag habe sich gezeigt, dass die Falle mittlerweile wieder entfernt worden sei.





