Regierung leitet Planfeststellungs-Verfahren ein. Auf einem knapp drei Kilometer langen Abschnitt soll ein dritter Fahrstreifen entstehen. Neue Brücke über Bundesstraße.
(ty) Auf Antrag des staatlichen Bauamts von Ingolstadt hat die Regierung von Oberbayern laut heutiger Mitteilung das Planfeststellungs-Verfahren für den Ausbau der Bundesstraße B16 zwischen Ingolstadt und Regensburg eingeleitet. Östlich von Geisenfeld-Birkenheide, zwischen dem Gewerbepark Geisenfeld-Ilmendorf und der Einmündung der B16a/B300 bei Münchsmünster, soll nach den Planungen auf einem rund 2,8 Kilometer langen Abschnitt ein dritter Fahrstreifen an die bestehende Fahrbahn der B16 angebaut werden, erklärt die Regierung. Auf diese Weise solle die Lücke zwischen den angrenzenden, bereits dreistreifigen Strecken-Abschnitten im Osten und Westen der Neubau-Strecke geschlossen werden.
"Ziel ist es, die Verkehrs-Sicherheit zu erhöhen, indem die vorhandenen Überhol-Abschnitte verlängert werden und so eine zusätzliche gesicherte Überhol-Möglichkeit bieten", erklärt die Regierung von Oberbayern. Geplant sei der wechselseitige Anbau eines dritten Fahrstreifens zunächst auf der Nordseite und anschließend auf der Südseite der B16.
Im Zuge der Baumaßnahme sei geplant, die höhengleichen Einmündungen des nachgeordneten Straßen- und Wegenetzes in die Bundesstraße zu beseitigen. Um gleichzeitig die Nord-Süd-Verbindung aufrecht zu erhalten, solle die querende Gemeinde-Verbindungs-Straße von Vohburg in Richtung des Dürnbucher Forsts auf Höhe von Birkenheide durch eine Brücke über die B16 geführt werden.
Die Plan-Unterlagen zum Vorhaben können laut heutiger Mitteilung ab dem kommenden Montag, 15. Dezember, einen Monat lang – also bis einschließlich 14. Januar 2026 – auf der Internet-Seite der Regierung von Oberbayern eingesehen werden; hier der Link. "Betroffene können während der einmonatigen Auslegungs-Frist und der sich daran anschließenden Einwendungs-Frist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der Regierung von Oberbayern erheben", heißt es weiter.
Zum Hintergrund
Ein so genanntes Planfeststellungs-Verfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Straße vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren sollen umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen werden. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde nach eigenem Bekunden alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgaben-Bereich vom Vorhaben berührt ist.
Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und auf der Internet-Seite der Bezirksregierung einen Monat lang zur allgemeinen Einsicht elektronisch ausgelegt. Danach bestehe für weitere zwei Wochen die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.
Im Anschluss finde gegebenenfalls ein Erörterungstermin statt, in dem die Regierung von Oberbayern die Einwendungen mit den Einwendungsführern, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger erörtere. Sobald das Entscheidungs-Material vollständig sei, erstelle die Regierung bei positiver Beurteilung den Planfeststellungs-Beschluss.





