Der 29-Jährige geriet am gestrigen Abend bei Allershausen in ein Kontrolle, die ihm zwei Strafanzeigen einbrachte.
(ty) Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle ist einem 29 Jahre alten Pkw-Lenker aus dem Kreis Pfaffenhofen am gestrigen Abend im Kreis Freising zum doppelten strafrechtlichen Verhängnis geworden. Wie die Polizei heute berichtet, war der Mann mit seinem Peugeot auf der A9 in Richtung Norden unterwegs, als er von Streifenbeamten an der Anschlussstelle bei Allershausen angehalten und einer Überprüfung unterzogen wurde. Zunächst sei von den Einsatzkräften dann Alkohol-Geruch bei dem Pkw-Fahrer festgestellt worden. Ein Atem-Test habe daraufhin einen Wert von 1,24 Promille ergeben – also im Straftaten-Bereich.
Schon angesichts dieser Erkenntnis wurde dem aus dem Gemeinde-Gebiet von Reichertshausen stammenden Mann die Weiterfahrt untersagt. Außerdem musste er, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Wie die Gesetzeshüter laut heutiger Mitteilung ferner in Erfahrung brachten, war dem 29-Jährigen seine Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnis-Behörde bereits unanfechtbar entzogen worden. Deshalb habe sich der Mann jetzt nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr zu verantworten, sondern blickt zudem einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen.





