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Die Jugendliche, die freilich nicht den nötigen Führerschein hat, brachte es auf über 1,1 Promille. Auch ihrem Begleiter (49) blüht eine Strafanzeige.

(ty) Handfesten strafrechtlichen Ärger haben sich eine 16-Jährige und ein 49-Jähriger in der Nacht zum heutigen Freitag bei einer illegalen Aktion im Landkreis Freising eingehandelt. Die Jugendliche steuerte in Hallbergmoos ein Auto, obwohl sie freilich nicht den erforderlichen Führerschein besitzt. Obendrein war die junge Pkw-Lenkerin besoffen. Der Mann hatte sie ans Steuer seines Wagens gelassen, obwohl sie keine Fahrerlaubnis hat. Außerdem hatte er ein verbotenes Messer bei sich.

Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Neufahrn bei Freising berichtet, erregte gegen 0.45 Uhr das Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz die Aufmerksamkeit von Streifenbeamten. Der Wagen sei "auffällig langsam und mit stockenden Bewegungen" unterwegs gewesen. Außerdem sei die Innen-Beleuchtung angeschaltet gewesen. Von den Einsatzkräften seien deutlich eine junge Frau auf dem Fahrersitz und ein Mann auf dem Beifahrersitz erkennbar gewesen. Als die Beamten mit ihrem Streifenwagen auf den Parkplatz gesteuert seien, "blieb besagter Pkw stehen und die Insassen tauschten hastig die Plätze".

Bei der anschließenden Verkehrs-Kontrolle habe sich zunächst herausgestellt, dass die junge Frau aus Deutschland erst 16 Jahre alt sei und schon deshalb keinen Führerschein habe vorzeigen können. Außerdem habe ein Atem-Test bei ihr einen Alkohol-Pegel in Höhe von mehr als 1,1 Promille ergeben – also im Straftaten-Bereich. Die Jugendliche habe deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Strafrechtlich werde sie sich jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Der Mann, ein 49-Jähriger aus Deutschland, sei der Halter des von der 16-Jährigen gesteuerten Wagens. 

Der 49-Jährige müsse sich nun strafrechtlich verantworten, weil er zugelassen habe, dass die Jugendliche die Fahrt ohne Fahrerlaubnis unternommen habe. Im Zuge der Überprüfungen sei zudem festgestellt worden, dass der Mann ein so genanntes Einhand-Messer bei sich gehabt habe. "Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand", stellt die Polizei klar. Diesbezüglich komme ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auf den 49-Jährigen zu. Das Messer sei von den Streifenbeamten sichergestellt worden. 


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