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Weil die Verflossene zum Termin nicht erschienen war und er keinen Schüssel hatte, schlug er die Terrassentür ein. Eine Zeugin setzte einen Notruf ab.

(ty) Eine besorgte Zeugin hat am gestrigen Morgen gegen 7 Uhr über den Notruf die Polizei kontaktiert und gemeldet, dass sich in Hallbergmoos (Kreis Freising) gerade zwei Männer an einem Haus im Tassiloweg zu schaffen machen. "Sie konnte auch das Klirren von Glas wahrnehmen", berichten die Gesetzeshüter. Sofort seien mehrere Streifenwagen an den Ort des Geschehens beordert worden. Dort konnten den Angaben zufolge dann auch tatsächlich zwei Männer festgestellt werden, die mit einem Hammer das Glas der Terrassentür eingeschlagen und sich so Zutritt zu der Wohnung verschafft hatten.

Schnell habe sich jedoch herausgestellt, dass es sich hier "um keinen Einbruch im klassischen Sinne" gehandelt habe. "Vielmehr war die Aktion der Gipfel eines langwierigen Zivilrechtsstreits", erklärt die Polizei: "Einer der Männer hatte in der Vergangenheit mit seiner damaligen Lebensgefährtin in der Wohnung gelebt und wollte nun seine Möbel abholen." Da seine Ex zu dem Termin allerdings nicht erschienen sei und er keinen Schlüssel für die Wohnung gehabt habe, habe er sich dazu entschlossen, die Scheibe einzuschlagen. 

Diese Aktion bleibt strafrechtlich nicht folgenlos. "Der Mann muss sich nun wegen eines Vergehens des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung verantworten", fasst die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Neufahrn bei Freising zusammen. Die Möbel habe der Mann trotz seiner Bemühungen nicht erhalten, "da die Eigentums-Verhältnisse und Besitz-Ansprüche vor Ort nicht zu klären waren". Die freiwillige Feuerwehr habe anrücken müssen, um die beschädigte Terrassentür zu verschlagen.


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