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Der Mann wurde in der vergangenen Nacht von der Polizei kontrolliert. Die festgestellte Alkoholisierung lag im Straftaten-Bereich.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle ist einem 30-Jährigen in der Nacht zum heutigen Samstag in Dachau zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion war der in München wohnende Mann auf einem E-Scooter unterwegs, als er gegen Mitternacht von Streifenbeamten gestoppt wurde. Ein Alko-Test habe bei ihm mehr als 1,1 Promille ergeben, deshalb habe er eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Gegen den 30-Jährigen sei Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet worden. Sein Führerschein sei von den Einsatzkräften sichergestellt worden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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