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Da das Elektro-Gefährt als Kleinkraftrad einzustufen ist, hätte der junge Mann eine Fahrerlaubnis gebraucht.

(ty) Strafrechtliche Konsequenzen blühen einem 23 Jahre alte E-Scooter-Fahrer, der am gestrigen Abend im Stadtbereich von Neuburg an der Donau von Streifenbeamten gestoppt worden ist. Der Mann sei auf seinem Elektro-Roller mit einer Geschwindigkeit von etwa 45 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen, meldet heute die örtliche Polizeiinspektion. Bauartbedingt handle es sich bei dem Gefährt um ein Kleinkraftrad, wie sich herausgestellt habe. Die dafür erforderliche Fahrerlaubnis habe der junge Neuburger allerdings nicht vorweisen können.

Gegen 20.45 Uhr sei der 23-Jährige einer Streifenbesatzung aufgefallen, als er mit seinem E-Scooter auf dem Geh- und Radweg entlang der Grüner Straße mit relativ hohem Tempo gefahren sei, berichtet die Polizei. Bei der Kontrolle habe sich herausgestellt, dass der von dem jungen Mann benutzte E-Scooter als Kleinkraftrad einzustufen sei, wofür eine Fahrerlaubnis notwendig sei. Weil der 23-Jährige diese nicht besessen habe, sei ihm die Weiterfahrt untersagt worden. Das Gefährt habe man sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sei eingeleitet worden.


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