Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung
Senioren-Büro tritt Netzwerk bei
(ty) Pfaffenhofen ist nun Teil des bayerischen Netzwerks "Dialog: Kultur & Demenz" des "Curatorium Altern gestalten". Das wurde aus dem Rathaus mitgeteilt. "Menschen mit Demenz haben das Recht auf uneingeschränkten Raum in Kultur und Gesellschaft", so die Kernaussage der Gemeinschaft. Heidi Andre, die Leiterin des städtischen Senioren-Büros von Pfaffenhofen, und Senioren-Büro-Mitarbeiterin Pia Fischer hatten sich im Kurs "Freizeit, Vielfalt & Älterwerden in Oberbayern" zum Thema Demenz und Kultur weitergebildet und dafür ihre Urkunden erhalten.
Im Rahmen der Qualifizierungs-Maßnahme erhielten Heidi Andre und Pia Fischer zudem eine Schulung zu Demenz-Parterinnen der deutschen Alzheimer-Gesellschaft. Überreicht wurden die Auszeichnungen von Gabriele Kuhn, Katharina Bayer und Natalie Meer von der oberbayerischen Fachstelle für Demenz und Pflege sowie von Sabine L. Distler vom "Curatorium Altern gestalten" als Vertreterinnen der bayerischen Initiative "Dialog: Kultur & Demenz". Distler lobte: "Hier wird Senioren-Arbeit mit Leidenschaft gelebt."
Nach der Urkunden-Übergabe verschafften sich die Besucherinnen bei einem Rundgang einen Überblick über das Angebot des Senioren-Büros und erhielten einen Einblick in die vielen Möglichkeiten, die im Bürger-Zentrum am Hofberg zur Verfügung stehen. "Dabei sprachen die Beteiligten über bestehende Formate, Wünsche aus der Bevölkerung und über Ideen für ein spezielles Angebot für Menschen mit Demenz und deren Angehörige – unter anderem eine barrierefreie Stadtführung mit biografischen Impulsen oder Mitarbeit in der hauseigenen Werkstatt", so die Stadtverwaltung.
Gemeinsam mit der Caritas-Fachstelle für pflegende Angehörige und der Alzheimer-Gesellschaft im Landkreis Pfaffenhofen habe das Senioren-Büro bereits vor drei Jahren den Arbeitskreis "Demenzfreundliche Stadt Pfaffenhofen" eingerichtet. Durch die Aufnahme in das Netzwerk "Dialog: Kultur & Demenz" sollen nun weitere Angebote im Bereich Kultur und Demenz für Betroffene und Angehörige entstehen", heißt es aus dem Rathaus.
"Meet & Talk" in Scheyern
(ty) Das Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) lädt für Donnerstag, 17. Juli, interessierte Personal-Verantwortliche von hiesigen Unternehmen zu einer Veranstaltung ein. Diese steht unter dem Motto "Meet & Talk" und findet von 16 Uhr bis 19 Uhr im Biergarten der Klosterschenke in Scheyern statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind bis 11. Juli unter diesem Link möglich.
"Mit unserer Veranstaltung möchten wir Raum für einen offenen und unmittelbaren Austausch unter Personal-Verantwortlichen schaffen – über aktuelle Herausforderungen, Ideen und Erfahrungen rund um Personal-Gewinnung und Mitarbeiter-Bindung", erklärt KUS-Chef Johannes Hofner. Auch als Wirtschafts-Förderung vor Ort freue man sich auf direkte Gespräche, um die Angebote speziell im Bereich der Fachkräfte-Sicherung gezielt an den aktuellen Bedarfen der hiesigen Betriebe ausrichten zu können.
Abfall-Gebühren am 15. Juli fällig
(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) weist noch einmal darauf hin, dass die zweite Rate der diesjährigen Entsorgungs-Gebühren am 15. Juli fällig wird. Soweit dem Kommunal-Unternehmen kein Sepa-Lastschrift-Mandat vorliege, habe der Gebühren-Schuldner fristgerecht zu den Fälligkeits-Terminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten.
"Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechendem Lastschrift-Mandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht", stellt der AWP klar. Die Fälligkeit und die Gebühren-Höhe ergäben sich aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid von 2023 beziehungsweise aus danach ergangenen Gebühren-Bescheiden. Für bargeldlose Zahlungen sei folgende Bank-Verbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.
Agentur für Arbeit geschlossen
(ty) Die Agenturen für Arbeit in den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie in Ingolstadt bleiben am morgigen Mittwoch, 9. Juli, für nicht terminierte Vorsprachen geschlossen. Ebenfalls geschlossen bleibt an diesem Tag das Berufs-Informations-Zentrum (BIZ) in Ingolstadt. Als Grund für diese Einschränkungen wird eine interne Veranstaltung genannt. "Die auf den 9. Juli terminierten Vorsprachen finden wie geplant statt", wird betont.
Gratis-Vortrag zu Pflege-Leistungen
(ty) Der Pflege-Stützpunkt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen lädt für den morgigen Mittwoch, 9. Juli, zu einem Vortrag mit dem Titel "Leistungen der Pflege-Versicherung und Hilfe zur Pflege durch den Bezirk Oberbayern" ein. Die Veranstaltung findet im großen Mehrzweck-Raum im ersten Stock des Krankenhauses in Schrobenhausen (Högenauer Weg 5) statt und beginnt um 18 Uhr. "Die Teilnahme ist kostenlos", wird betont. Eine Anmeldung sei nicht erforderlich. Referieren werde unter anderem Constantin Edlmann vom Bezirk Oberbayern.
"Sobald ein Pflegegrad vom Medizinischen Dienst festgestellt wurde, haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf gewisse Leistungen der Pflegekasse", erklärt das Landratsamt. In der Veranstaltung des Pflege-Stützpunktes werde aufgezeigt, welche Leistungen der Pflege-Versicherung in Anspruch genommen werden könnten – mit den aktuellen Zahlen und der Änderung ab dem Stichtag 1. Juli 2025. Außerdem werde erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Hilfe zur ambulanten oder stationären Pflege durch den Bezirk möglich sei.
Mehr Umsatz, weniger Beschäftigte
(ty) Im Mai dieses Jahres hat das verarbeitende Gewerbe im Freistaat ein Umsatz-Plus von nominal 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahres-Monat verzeichnet – und zwar auf 39,1 Milliarden Euro. Das Verarbeitende Gewerbe, bezogen auf Betriebe mit 50 oder mehr Beschäftigten, umfasst dabei auch immer den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden. Wie das bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entfielen von den 39,1 Milliarden Euro des Gesamt-Umsatz rund 24,1 Milliarden Euro auf Umsätze mit dem Ausland (plus 9,1 Prozent) und darunter rund 7,4 Milliarden Euro auf Umsätze mit den Ländern der Euro-Zone (minus 1,2 Prozent). Die Anteile der Auslands-Umsätze und der Umsätze mit den Euro-Zonen-Ländern am gesamten Umsatz machten 61,7 beziehungsweise 18,8 Prozent aus.
Die Nachfrage nach Gütern des verarbeitenden Gewerbes erhöhte sich im Mai dieses Jahres gegenüber dem Vorjahres-Monat preisbereinigt um 11,9 Prozent. Die Bestell-Eingänge aus dem Ausland (plus 17,5 Prozent) stiegen dabei im Vorjahres-Vergleich wesentlich stärker als die aus dem Inland (plus 2,3 Prozent). Bereits den 13. Monat in Folge wurde der Personalstand des bayerischen verarbeitenden Gewerbes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahres-Monat reduziert. Er lag Ende Mai dieses Jahres bei 1,174 Millionen Beschäftigten und damit um gut 20 600 Personen oder 1,7 Prozent unter dem im Vorjahres-Monat.
Urteile zu elektronischen Gästekarten
(ty) Die Regelung in Kurbeitrags-Satzungen, dass Beherbergungs-Betriebe an ihre Gäste eine elektronische Kurkarte auszugeben haben, ist mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit zwei Urteilen vom 30. Juni und 3. Juli entschieden, wie heute bekannt gegeben wurde. "Gegen die Entscheidungen kann binnen einen Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden", erklärt das BayVGH in einer Presse-Mitteilung.
Die Antragstellerin vermiete in Oberstaufen und Bad Hindelang jeweils Ferienwohnungen an Kurgäste. Mit ihren Normenkontroll-Anträgen wende sie sich gegen die in den Kurbeitrags-Satzungen dieser Gemeinden enthaltenen Regelungen, wonach die örtlichen Beherbergungs-Betriebe an ihre Gäste eine elektronische Gästekarte ausgeben und freischalten sollen. Die Antragstellerin mache geltend, hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage; dieser Mangel führe jeweils zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung. Der BayVGH habe nun entschieden, dass die Regelungen zur Ausgabe einer elektronischen Gästekarte rechtswidrig und damit unwirksam seien.
Aus den angegriffenen Regelungen ergebe sich eine rechtliche Verpflichtung der Beherbergungs-Betriebe, die nicht lediglich freiwillig in das Ausgabe-Verfahren einbezogen würden. Insbesondere für Betriebe ohne ortsansässige Niederlassung, wie im Fall der Antragstellerin, stelle die Pflicht zur Ausgabe der Karte eine Erschwernis im Betriebs-Ablauf dar. Für diesen Eingriff fehle es an der erforderlichen Rechtsgrundlage im Kommunal-Abgaben-Gesetz. Die Ausstellung einer elektronischen Gästekarte sei nicht nur der Nachweis für eine Beherbergung und auch keine bloße "Quittung" für die Kurbeitrags-Erhebung.
Die Ausstellung der Karte stelle vielmehr eine eigenständige Leistung dar, die Zugang zu einer Reihe von Preisvorteilen für Freizeit-Angebote in der Region verschaffe. Die Unwirksamkeit der Verpflichtung zur Ausstellung einer solchen Gästekarte durch die Beherbergungs-Betriebe führe aber nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung und stehe daher nicht der Erhebung eines Kurbeitrags entgegen. Der Erhalt der Karte liege primär im Interesse der Kurgäste. Die Gemeinden seien nicht gehindert, die elektronische Gästekarte zur Angebots-Nutzung auf anderer Weise auszustellen.