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Führerscheinlosem 23-Jährigem drohen mehrere Strafanzeigen: Gefährt unversichert und nicht zugelassen sowie zu langsam für die Autobahn.

(ty) Eine kuriose Motorroller-Tour ist in der Nacht zum heutigen Donnerstag auf der A9 im Landkreis Pfaffenhofen von Streifenbeamten der Verkehrspolizeiinspektion in Ingolstadt gestoppt worden. Ein 23-Jähriger war mit einem Kleinkraftrad auf der Standspur unterwegs. Gegen den jungen Mann sei ein Strafverfahren eingeleitet worden: Es bestehe der dringende Verdacht auf diverse Verkehrs-Delikte. Unter anderem gehe es um Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichen-Missbrauch und einen Verstoß gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz.

Gegen 2.10 Uhr seien Streifenbeamte auf der A9 in Richtung München gefahren. Kurz vor der Autobahn-Anschlussstelle bei Langenbruck sei ihnen der Mann aufgefallen, der mit einem Motorroller langsam auf dem Seitenstreifen unterwegs gewesen sei. An der Anschlussstelle sei der 23-Jährige daraufhin einer Kontrolle unterzogen worden. "Nach Begutachtung des Rollers stellte sich heraus, dass der Roller-Fahrer mit diesem Fahrzeug nicht auf der Autobahn fahren durfte, da das Gefährt die erforderliche Mindest-Geschwindigkeit von 60 km/h nicht erreichte", so die Gesetzeshüter.

Während der Überprüfung des 23-Jährigen habe sich ferner gezeigt, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sei. "Der Mann gab an, dass er davon ausging, einen Führerschein für dieses langsam fahrende Fahrzeug nicht zu benötigen", heißt es weiter. "Zudem war er in dem Glauben, er dürfe mit dem Roller die Bundesautobahn auf dem Seitenstreifen befahren." Im Zuge von weiteren Ermittlungen sei herausgefunden worden, "dass der Roller nicht zugelassen war und das Fahrzeug somit nicht am öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden durfte".

Zudem sei der Motorroller auch nicht entsprechend versichert gewesen. Die nächtliche Tour habe für den 23-Jährigen an der Autobahn-Anschlussstelle bei Langenbruck geendet. Nun steht ihm vermutlich umfangreicher strafrechtlicher Ärger ins Haus. Die Polizei appelliert vor dem Hintergrund dieses Falls: "Vor der Fahrt auf einer viel befahrenen Autobahn, wo die gefahrenen Geschwindigkeiten sehr hoch sein können, sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer darüber informieren, welche Vorschriften dort gelten."


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