Der Mann wurde gestern Abend wegen seiner auffälligen Fahrweise von der Polizei kontrolliert: Ein Test ergab dann fast 1,5 Promille.
(ty) Auf der Regensburger Straße ist am gestrigen Abend in Ingolstadt ein besoffener E-Scooter-Lenker von der Polizei gestoppt worden. Der 43-Jährige, so berichten die Gesetzeshüter, sei gegen 20.20 Uhr durch seine Fahrweise aufgefallen. Bei der Überprüfung habe sich dann herausgestellt, dass der Mann "nicht unerheblich" alkoholisiert gewesen sei. Ein Test habe einen Wert von fast 1,5 Promille ergeben. Der Ingolstädter musste daraufhin, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihm blüht jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."