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Rentnerin aus Dachau fiel auf Lügen-Geschichte eines vermeintlichen Polizisten herein. Kripo warnt erneut vor dieser Masche.

(ty) Nach wie vor treiben Kriminelle in der Region mit so genannten Schock-Anrufen ihr Unwesen, um arglose Menschen um Geld und Wertsachen zu bringen. Im jüngsten Fall wurde eine 82-Jährige aus dem Gemeinde-Gebiet von Dachau zum Opfer dieser perfiden Masche. Wie aus dem heutigen Bericht des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord hervorgeht, fiel die Seniorin auf die Lügen-Geschichte von Telefon-Betrügern herein und übergab schließlich einen fünfstelligen Euro-Betrag an einen ihr fremden Mann. Die Kripo warnt einmal mehr vor dieser Betrugs-Masche und gibt konkrete Präventions-Hinweise.

Nach heutigen Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord, war die Seniorin aus Dachau bereits am vergangenen Donnerstag um ein kleines Vermögen gebracht worden. Die 82-Jährige habe zunächst einen Anruf von einem bislang unbekannten Kriminellen erhalten, der sich als Polizist ausgegeben habe. Er habe der Frau dann vorgegaukelt, dass deren Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nur durch die Zahlung einer Kaution vor einer sofortigen Haftstrafe bewahrt werden könne. Die Rentnerin habe sich schließlich überzeugen lassen und rund 50 000 Euro an einen unbekannten Abholer übergeben.

Präventions-Hinweise der Polizei:

  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizei-Notruf-Nummer 110 an. Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruf-Taste.
  • Rufen Sie den angeblich betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei.
  • Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen.
  • ​​​​​​Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter.

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