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Sie fielen auf, weil sie zu zweit auf einem Gefährt unterwegs waren. Der eine war stockbesoffen, der andere stand unter Drogen.

(ty) Handfesten Ärger haben sich am späten gestrigen Abend in Ingolstadt zwei Männer im Alter von 36 und 20 Jahren eingefangen, die gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs gewesen sind. Gegen 23.45 Uhr gerieten sie auf der Lena-Christ-Straße ins Visier von Streifenbeamten, weil sie sich eben zu zweit auf dem Gefährt befanden. Doch das sollte noch ihr geringstes Problem werden. Im Zuge der Kontrolle wurde laut Polizei festgestellt, dass der 36-Jährige fast zwei Promille intus hatte und der 20-Jährige unter Drogen-Einfluss stand. Beide mussten eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihnen drohen nun Anzeigen wegen einer Trunkenheits- beziehungsweise Drogen-Fahrt.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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