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45-Jähriger in Freising gestoppt. Er hat sich wegen der Rausch-Fahrt und des fehlenden Versicherungs-Kennzeichens strafrechtlich zu verantworten.

(ty) Gleich auf doppelten strafrechtlichen Ärger muss sich ein E-Bike-Fahrer einstellen, der am gestrigen Nachmittag in Freising aus dem Verkehr gezogen worden ist. Der 45-Jährige war gegen 15.30 Uhr auf der Landshuter Straße (B301) ins Visier von Streifenbeamten der örtlichen Polizeiinspektion geraten. Aufgefallen sei er, da er sehr schnell unterwegs gewesen sei, sich an seinem Zweirad jedoch kein Kennzeichen befunden habe. Im Zuge der deshalb erfolgten Kontrolle sei den Gesetzeshüter, so wurde heute berichtet, sofort deutlicher Alkohol-Geruch bei dem Mann aufgefallen. Ein freiwilliger Atem-Test habe dann auch einen Wert in Höhe von knapp drei Promille ergeben.

"Das E-Bike wurde sichergestellt, um eine Weiterfahrt zu unterbinden", berichtet ein Polizei-Sprecher. Der betrunkene 45-Jährige, der auch in Freising wohnt, habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen, die im örtlichen Klinikum durchgeführt worden sei. Gegen den 45-Jährigen seien Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet worden. Angesichts der mit diesem E-Bike erreichbaren Geschwindigkeit hätte der Mann laut Polizei ein Versicherungs-Kennzeichen benötigt. Möglicherweise droht ihm noch weiterer Ärger. Denn, so heißt es von den Beamten: "Ob er im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, werden die weiteren Ermittlungen zeigen."


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