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Gesundheits-Minister: Ab 1. Oktober kein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten.

(ty) "Bayern geht in der Debatte über die einrichtungs-bezogene Impf-Pflicht ab dem 1. Oktober einen Weg, der von der realitätsfernen Linie der Bundesregierung abweicht und für Entlastungen sorgt", heißt es wörtlich aus dem bayerischen Gesundheits-Ministerium. Minister Klaus Holetschek (CSU) hat heute auf die Vorgehensweise hingewiesen. Demnach werde von aktuell in Einrichtungen beschäftigten Personen kein neuerlicher Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Corona-Immunschutzes verlangt. Nur neue Beschäftigte müssten ab 1. Oktober den Einrichtungs-Leitungen gemäß Bundesgesetz einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genüge – das seien entweder drei Corona-Impfungen oder zwei Corona-Impfungen und ein Genesenen-Nachweis.

"Schon mehrmals habe ich die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impf-Pflicht auszusetzen, die am 31. Dezember sowieso ausläuft", erklärt Holetschek und kritisiert in Richtung SPD, Grüne und FDP: "Doch die Berliner Ampel bleibt stur – obwohl die Beschäftigten ab dem 1. Oktober noch mehr belastet werden. Dann verschärfen sich die Regeln, wann man als vollständig geimpft gilt."

Das bedeutet nach den Worten von Holetschek einen "großen Aufwand sowohl für die Betroffenen als auch für die Einrichtungen und Unternehmen sowie für die Gesundheitsämter, die allesamt auch so schon genug zu tun haben". Der Minister erklärt weiter: "Da von der Ampel keine schnelle und sinnvolle Lösung zu erwarten ist, habe ich die Rechtslage eingehend prüfen lassen. "

"Zwar können wir als Freistaat Bayern die verschärften Anforderungen oder die Nachweis-Pflichten für die betroffenen Beschäftigten nicht generell aussetzen", führt Holetschek dazu aus. "Es ist aber so, dass aus unserer Sicht die verschärften Anforderungen nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungs-bezogenen Impf-Pflicht unterliegt." 

Das heiße, so Holetschek: "Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten. Es müssen also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden – das ist eine massive Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter."

Ziel müsse es doch sein, findet der bayerische Gesundheits- und Pflege-Minister, "die ohnehin schon belasteten Einrichtungen, Gesundheitsämter und vor allem die Menschen, die in den Einrichtungen arbeiten, nicht noch weiter mit aberwitziger Bürokratie zu lähmen". Der Freistaat habe schon vor Wochen regelhaft von der Anordnung von Bußgeldern sowie von Betretungs- und Tätigkeits-Verboten abgesehen. "Denn für uns hat die Versorgungs-Sicherheit oberste Priorität", betont Holetschek.

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