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44-Jähriger wurde heute Nacht aus dem Verkehr gezogen. Ihm drohen nun unter anderem eine satte Geldbuße sowie ein Fahrverbot.

(ty) In Baar-Ebenhausen haben Streifenbeamte von der Polizeiinspektion aus Geisenfeld in der Nacht zum heutigen Samstag einen alkoholisierten E-Scooter-Lenker aus dem Verkehr gezogen, der sich nun auf eine Geldbuße, zwei Strafpunkte und ein einmontiges Fahrverbot einstellen muss. Gestoppt worden war der 44-Jährige gegen 1.10 Uhr auf der Münchener Straße. Zunächst sei bei ihm "deutlicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden, so Polizei. Ein freiwillig durchgeführter Atem-Test habe dann einen Wert von mehr als 0,5 Promille ergeben. Dem 44-Jährigen sei die Weiterfahrt untersagt worden. Auf der Polizei-Dienststelle sei dann ein gerichtsverwertbarer Alkohol-Test vorgenommen worden. 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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