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Bislang 10.937 Infektionen: 125 Betroffene gestorben, 9822 gelten als genesen, 990 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 551,9. Die strengen neuen Regeln im Überblick.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 125 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 10 937 liegt: Das sind 129 mehr als gestern gemeldet. Insgesamt 9822 hiesige Corona-Patienten (gestern: 9702) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es 990 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 981). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 24. November gelten bayernweit massive Regel-Verschärfungen.

In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 31 Personen (gestern: 37) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind.

Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan zwölf Patienten, bei denen eine Corona-Infektion bestätigt ist (gestern: zwölf).

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 551,9 (Stand: heute). 

Im Freistaat gelten seit 24. November angesichts der aktuellen Corona-Situation massiv verschärfte Regeln. Für nicht gegen das Virus geimpfte Menschen gibt es strenge Kontakt-Beschränkungen. Die 2G-Regel wird flächendeckend ausgeweitet, es gibt kaum mehr Ausnahmen: Sie gilt künftig unter anderem auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios, außerschulische Bildung und Partei-Veranstaltungen. Auch die "2G-plus"-Regel wird ausgeweitet. Für den Handel greift eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Bars, Discos, Clubs und Bordelle werden ganz dichtgemacht. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sind verboten. In Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 gibt es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote. Hier die neuen Regelungen im Überblick sowie weitere Details: Diese knallharten Corona-Regelungen gelten ab 24. November in Bayern

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

 

Seit 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr besetzt sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

 

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