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Eine aufmerksame Verkäuferin bewahrte ihn davor, auf die kriminelle Masche mit falschen Gewinn-Versprechen hereinzufallen.

(ty) Einer aufmerksamen Verkäuferin in einem Drogeriemarkt in Wolnzach hatte es am frühen gestrigen Nachmittag ein 75-Jähriger aus dem Ort zu verdanken, dass er nicht abgezockt worden ist und deshalb jetzt 900 Euro weniger auf seinem Konto hat. Aber der Reihe nach. Wie die zuständige Polizeiinspektion aus Geisenfeld heute berichtet, hatte der Mann gestern einen Anruf aus einem Call-Center bekommen, in dem ihm vorgegaukelt worden sei, dass er bei einem Gewinnspiel stolze 93 000 Euro gewonnen habe.

Bevor das Geld allerdings an den vermeintlichen Glückspilz ausbezahlt werden könne, so das weitere Lügen-Märchen, habe dieser erst einmal eine Gebühr in Höhe von 900 Euro zu entrichten. Ihm sei gesagt worden, dass er für die genannte Summe entsprechende Wertkarten kaufen sowie dann auf weitere Anweisungen warten solle. Daraufhin habe sich der 75-Jährige sogleich auf den Weg zu der eingangs genannten Drogerie gemacht. "Dort wurde aber zu seinem Glück die Verkäuferin misstrauisch und fragte nach, bis der Mann die Geschichte mit dem Gewinnspiel erzählte", so ein Polizei-Sprecher.

Die schließlich hinzugerufenen Gesetzeshüter konnten den Mann schließlich davon überzeugen, dass es sich hier um eine kriminelle Masche handelt und dass er bei einem späteren Anruf den Betrügern die Nummern auf den anvisierten Geldkarten hätte mitteilen sollen. Dann hätten den Ganoven die 900 Euro zur Verfügung gestanden. Der angebliche Gewinn wäre dem Wolnzacher freilich nie ausgezahlt worden. "Leider fallen auf diesen Trick, trotz polizeilicher Aufklärung und Prävention, schon seit Jahren Ahnungslose herein", betont ein Polizei-Sprecher. "Nur in wenigen Fällen sind die Verkäufer der Geldkarten dann auch bereit, dieses durch Nachfragen zu verhindern."

Präventions-Tipps der Polizei:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sonder-Nummern (gebührenpflichtige Sonder-Nummern beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkarten-Nummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertrags-Abschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

 

Weitere Hinweise der Polizei:

  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Konto-Auszüge und Ihre Telefon-Rechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefon-Anbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungs-Betrags einzuziehen.
  • Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefon-Rechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrift-Einzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Weitere Hinweise unter www.polizei.beratung.de

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