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Das Wasserwirtschaftsamt hat die Kartierung im Kreis Pfaffenhofen abgeschlossen. Frist zur Einreichung von Hinweisen läuft.

(ty) Das zuständige Wasserwirtschaftsamt (WWA) aus Ingolstadt hat nach eigenem Bekunden die Kartierung der Gewässer-Randstreifen im Landkreis Pfaffenhofen abgeschlossen. Mitarbeiter der Behörde begutachteten die Gewässer seit Februar dieses Jahres vor Ort und stuften sie anhand einheitlicher Kriterien des Umwelt-Ministeriums ein. Das Ergebnis der Kartierung zeige, so wurde jetzt dazu erklärt, "dass zirka 76 Prozent der 879 Gewässer-Kilometer gewässer-randstreifen-pflichtig sind". Die Hinweis-Karten dienten als Hilfestellung für die betroffenen Personen und stünden ab sofort als Vorab-Information auf der Internetseite www.wwa-in.bayern.de des WWA Ingolstadt unter "Gewässer-Randstreifen" für jedes Gemeinde-Gebiet zur Verfügung.

Das Ergebnis der aufwendigen Gewässer-Kartierung sei am 18. November den im Landkreis zuständigen Mandatsträgern, Behörden und Verbänden in einer Video-Besprechung vorgestellt worden. Gleichzeitig mit der Vorab-Veröffentlichung habe ab dem 18. November auch eine sechswöchige Frist begonnen, in der betroffene Grundstücks-Eigentümer Hinweise zu den Karten geben könnten. Danach werde "die finale Kulisse" an das Landesamt für Umwelt (LfU) übermittelt, das diese zum 1. Juli kommenden Jahres im Umwelt-Atlas Bayern (www.umweltatlas.bayern.de) veröffentliche.

"Die Pflicht zur Anlage von Gewässer-Randstreifen entlang eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern besteht bereits seit dem 1. August 2019", erklärt das WWA. "In einer Breite von fünf Metern darf der Gewässer-Randstreifen nicht acker- oder gartenbaulich genutzt werden." Hierzu zählten auch die Dauer-Kulturen wie zum Beispiel Hopfen, Wein, Spargel oder Silphie. "Der Gewässer-Randstreifen ist auch bei natürlichen Gewässern, die nicht ständig Wasser führen, jedoch ein klar erkennbares Gewässerbett zeigen, verpflichtend", so die Behörde weiter.

Zufluss zum Gerolsbach mit Gewässer-Randstreifen in der Gemeinde Scheyern.

An den großen natürlichen Gewässern erster und zweiter Ordnung wie zum Beispiel an der Paar und Ilm, sind laut Wasserwirtschaftsamt auf staatlichen Grundstücken auf einer Breite von zehn Metern Randstreifen einzuhalten. Zusätzlich seien dort der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutz-Mitteln verboten. "An künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungs-Gräben, Verrohrungen und Straßenseiten-Gräben besteht keine Pflicht zur Anlage von Gewässer-Randstreifen", heißt es weiter. Auch Flächen mit Grünland-Bewirtschaftung sowie Privatgärten seien von der Gewässer-Randstreifen-Pflicht nicht betroffen.

Die Gewässer-Randstreifen erfüllen laut WWA "wichtige Funktionen im Natur-Haushalt", da sie im und am Wasser lebenden Arten einen wertvollen Lebensraum sowie Rückzugsraum bieten. "Als durchgängige Biotop-Verbunde vernetzen und verbinden sie außerdem verschiedene Habitate und stärken somit die Artenvielfalt", erklärt die Behörde. "Verschiedene Gräser, kleine Gebüsche und Einzelbäume schaffen Nischen. Eine Wanderbewegung der Tiere und Pflanzen und der damit verbundene genetische Austausch innerhalb einer Art wird somit erst ermöglicht."

Eine kleinräumige Ufer-Entwicklung etabliere sich und werte das Landschaftsbild auf. "Die dauerhaft begrünten Randstreifen mindern zusätzlich die Boden-Erosion durch abfließendes Regenwasser", so das WWA weiter. "Sie sind außerdem ein stofflicher Puffer für den Eintrag von Düngemitteln, Pestiziden und Feinsedimenten von den Äckern in die Oberflächen-Gewässer." Eine Beschattung durch Bäume, Sträucher und Hochstaudenflure führe zu einer Abkühlung der Wassertemperatur, was eine Anpassungs-Maßnahme an den Klimawandel darstellen könne.


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