Das Angebot kann laut Landratsamt beliebig oft in Anspruch genommen werden. Die wichtigsten Infos zur neuen Regelung im Überblick.
(ty) Mit der Neufassung der Corona-Virus-Testverordnung werden die kostenlosen Antigen-Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger wieder eingeführt – so genannte Bürgertestungen. Das wurde heute aus dem Pfaffenhofener Landratsamt mitgeteilt. "Damit hat bis auf Weiteres jede asymptomatische Person altersunabhängig einen Anspruch auf anlass- und kostenlose Testung mittels Antigen-Schnelltests", erklärt die Behörde. Hierfür könnten in erster Linie die staatlichen Test-Zentren an der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen und im Klosterstadl in Geisenfeld und private Teststellen sowie niedergelassene Ärzte sowie Apotheken aufgesucht werden.
Eine Übersicht über die Corona-Testmöglichkeiten im Kreis Pfaffenhofen mit Adressen und Öffnungszeiten ist auf der Landkreis-Homepage www.landkreis-pfaffenhofen.de unter der Rubrik Corona zu finden; hier der direkte Link. Das Test-Angebot kann nach Angaben des Landratsamts beliebig oft in Anspruch genommen werden.
Das kostenlose Angebot beziehe sich aktuell aber nur auf Schnelltests. "PCR-Tests bleiben – außer für bestimmte Personen-Gruppen – kostenpflichtig", wurde dazu erklärt. Lesen Sie dazu auch: Änderung in Bayern: Wer jetzt wieder einen kostenlosen PCR-Test erhält
Das Pfaffenhofener Landratsamt wies heute in diesem Zusammenhang auch auf die Nutzung der kostenlosen Corona-Warn-App hin und erklärte: Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Meldung mit der Status-Anzeige "erhöhtes Risiko" erhalten haben, haben Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung. Hierfür müsse lediglich die Warnung in der Warn-App vorgelegt werden.
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