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Von 15 bis 19 Uhr im Impf-Zentrum in Hettenshausen-Reisgang. Keine Vorab-Registrierung nötig, zwei Impfstoffe zur Auswahl. Hier die Details.

(ty) Am kommenden Freitag, 29. Oktober, findet von 15 bis 19 Uhr im Impf-Zentrum des Kreises Pfaffenhofen in Hettenshausen-Reisgang eine Corona-Sonder-Impf-Aktion für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren statt. Das wurde heute aus dem Landratsamt angekündigt. Eine Registrierung sei nicht unbedingt erforderlich, das könne auch vor Ort erledigt werden. Jeder sollte den Angaben zufolge aber seinen Impf-Pass, falls vorhanden, sowie den Personal-Ausweis dabeihaben. Bei Impfwilligen unter 16 Jahren müsse ein Erziehungs-Berechtigter dabeisein.

Laut Landratsamt kann bei dieser Sonder-Impf-Aktion zwischen den Impfstoffen von "Biontech-Pfizer" (er heißt Comirnaty) und "Moderna" (dieser heißt Spikevax) gewählt werden. Die erforderliche Zweit-Impfung könne dann ab 19. November (Comirnaty) beziehungsweise 26. November (Spikevax) zu den normalen Öffnungszeiten des Impf-Zentrums montags und donnerstags durchgeführt werden. Ebenso sei dies bei einem der angebotenen Vor-Ort-Termine der mobilen Impf-Teams oder beim Arzt des Vertrauens möglich. "Der Termin für die Zweit-Impfung sollte aber bei beiden Impfstoffen nicht mehr als sechs Wochen nach der Erst-Impfung liegen", so der Hinweis.

 

Die ständige Impf-Kommission (Stiko) empfehle seit 16. August für alle Zwölf- bis 17-Jährigen die Impfung gegen Covid-19 mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe – "Comirnaty" von "Bionzech-Pfizer" und "Spikevax" von "Moderna". Hintergrund der am Freitag angebotenen Sonder-Impf-Aktion sind laut Landratsamt die Regelungen in der aktuellen bayerischen Test-Verordnung, nach denen sich derzeit nur noch bestimmte Gruppen und Personen kostenfrei auf das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion testen lassen können. "Dazu zählen derzeit auch Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren", so die Behörde. "Die Kostenfreiheit für die Jugendlichen endet jedoch am 31. Dezember 2021."

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die als Schüler regelmäßig in der Schule getestet werden, haben laut Landratsamt im Rahmen der 3G-Regelung zwar weiterhin, auch über den 31. Dezember 2021 hinaus, Zutritt zu vielen Angeboten in Innenräumen. Sei hingegen die "3G plus"-Regelung verpflichtend vorgeschrieben, wie zum Beispiel beim Besuch von Bars oder Diskotheken, gebe es hiervon keine Ausnahmen – auch nicht für Schüler. Das heißt: Sie müssten von einer Corona-Infektion genesen oder gegen Corona geimpft sein oder einen negativen PCR-Test vorlegen. "Auch bei einem vom Betreiber freiwillig gewählten 2G-Modell haben Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren nur dann Zutritt, wenn sie geimpft oder genesen sind."

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Zur aktuellen Lage vor Ort:

Corona im Kreis Pfaffenhofen: Plus 99 Fälle, neueste Gemeinde-Zahlen

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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