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31-Jähriger hatte mehr als 1,1 Promille, ihm blüht jetzt ein Strafverfahren. 21-Jährigem drohen sattes Bußgeld und Fahrverbot.

(ty) Gegen 2 Uhr ist am heutigen Morgen in Ingolstadt von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion ein 31-Jähriger kontrolliert worden, der mit einem E-Scooter in Schlangenlinien auf der Münchener Straße unterwegs war. Ein Alko-Test habe dann gezeigt, warum der Mann, der auch im Stadtgebiet von Ingolstadt wohnt, so auffällig gefahren ist. Laut Bericht der Polizei hatte er mehr als 1,1 Promille intus. "Der Mann musste daher seine Fahrt beenden und sich einer Blutentnahme unterziehen", heißt es weiter. Gegen den 31-Jährigen werde jetzt strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.

Zirka 50 Minuten später haben Streifenbeamte am Brückenkopf in Ingolstadt einen 21 Jahre alten Einheimischen unter die Lupe genommen, der ebenfalls mit einem E-Scooter unterwegs war. Nachdem bei dem jungen Mann "deutlicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden war, sei ein Alko-Test durchgeführt worden. Dieser habe den im Raum stehenden Verdacht bestätigt und einen Wert von knapp 0,7 Promille ergeben. Ein Polizei-Sprecher fasst die Konsequenzen zusammen: "Auch der 21-Jährige musste seinen Roller stehen lassen. Ihn erwartet ein Bußgeld samt Fahrverbot."

 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

 

Ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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