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Festgelegt wird das anhand von Daten des Landesamts für Statistik. Demnach ist morgen nur in 1704 von 2056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag.

(ty) In Deutschland ist "Mariä Himmelfahrt" nur im Saarland sowie in bestimmten Gemeinden von Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Wie das bayerische Landesamt für Statistik dazu mitteilt, ist im Freistaat das morgige Fest "Mariä Himmelfahrt" in exakt 1704 von insgesamt 2056 Kommunen ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen bayerischen Gemeinden der 15. August ein gesetzlicher Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag.

In diesem Jahr fällt "Mariä Himmelfahrt" auf einen Sonntag. Das bayerische Landesamt für Statistik erklärt: Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertags-Gesetz) ist in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen dies zutreffe, stellt gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetzes das bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der jüngsten Volkszählung fest.

Die aktuelle Festlegung, in welchen Gemeinden im Freistaat Bayern "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, beruhe auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Nach Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" in 1 704 von insgesamt 2 056 Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern sei der 15. August überall ein Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwogen habe.

Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August laut Mitteilung des Landesamts für Statistik für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken beziehungsweise Mittelfranken sei Mariä Himmelfahrt dagegen kein Feiertag – dort seien nur 46,3 Prozent beziehungsweise 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, werde in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet beziehungsweise seien die Geschäfte geöffnet. Theoretisch, denn im Jahr 2021 fällt "Mariä Himmelfahrt" auf einen Sonntag. Eine Übersicht dazu, in welchen bayerischen Kommunen das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internet-Angebot des bayerischen Landesamts für Statistik entnommen werden; hier der direkte Link.


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