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Bislang 5956 Infektionen: 106 Betroffene gestorben, 5658 gelten als genesen, 192 aktive Fälle. Zahlen aus allen Gemeinden. Sieben-Tage-Inzidenz: 69,1.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 106 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 5956 liegt – das ist einer mehr als gestern gemeldet. Insgesamt 5658 hiesige Corona-Patienten (gestern: 5641) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es 192 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 208). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. 

In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit insgesamt vier Personen (gestern: fünf) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind. Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan keinen Corona-Patienten (gestern: keinen). Lesen Sie dazu auch: In der Mainburger Klinik sollen keine Corona-Patienten mehr versorgt werden

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 69,1 (Stand: heute, 0 Uhr) – sie liegt damit den zweiten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Der Wert des RKI gilt bekanntlich als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Daraus ergaben sich bezüglich der Grund- und Förderschulen sowie für Laden-Geschäfte des Einzelhandels ab Mittwoch, 19. Mai, erste Erleichterungen bei den Corona-Regelungen im Landkreis. Lesen Sie dazu: Kreis Kelheim ändert Zählweise und bekommt erste Corona-Erleichterungen

 

Auf Grund des wegen der Corona-Pandemie mittlerweile beschlossenen vierten Bevölkerungs-Schutz-Gesetzes, der so genannten Bundesnotbremse, wurde die bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in bestimmten Bereichen angepasst. Im Freistaat hielt man aber auch an einigen schärferen Corona-Regeln fest. Die neuen Regelungen gelten seit Samstag, 24. April; lesen Sie dazu auch: Corona-Regeln: Das bedeutet die "Bundesnotbremse" für Bayern

Seit 28. April, greifen im Freistaat einige handfeste Lockerungen bei den Corona-Regelungen. Das wurde nach der Sitzung des bayerischen Ministerrats am 27. April erklärt. Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungs-Betriebe und der Handwerks-Betriebe sowie Gartenmärkte, Blumen-Fachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen demnach inzidenz-unabhängig öffnen. Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 unter Vorraussetzungen öffnen. Und: Vollständig gegen Corona geimpfte Personen werden im Rahmen der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung negativ getesteten Leuten gleichgestellt. Hier die Beschlüsse im Detail: Corona-Lockerungen für Bayern und Erleichterungen für komplett Geimpfte

Der bayerische Ministerrat hat am 4. Mai beschlossen, dass ab 6. Mai Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene gelten. Ab 10. Mai findet für die erste bis dritte Klasse der Grundschulstufe sowie die fünfte und sechste Klasse der Förderschule in Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenz-Unterricht oder Wechsel-Unterricht statt. Inzidenz-abhängig sind ab 10. Mai auch Erleichterungen für Außen-Gastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport möglich. Ebenfalls ab 10. Mai werden die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen inzidenz-abhängig wieder zugelassen. Touristische Angebote werden inzidenz-abhängig ab 21. Mai wieder erlaubt. Hier lesen Sie die Details: Deutliche Lockerungen der Corona-Regeln für Bayern

Am 18. Mai hat der Ministerrat unter anderem beschlossen, dass Freibäder und Fitness-Studios in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen dürfen. Ebenfalls wieder möglich sind Kultur- und Sport-Veranstaltungen mit Zuschauern sowie Ensemble-Proben. Weitere Kabinetts-Beschlüsse betreffen den Betrieb in Kitas und Schulen sowie die bayerischen Hilfs-Programme. Hier die Details: Corona-Lockerungen in Bayern auch für Freibäder, Fitness-Studios, Sport und Kultur

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.

Jüngste Beschlüsse: 

Bayern vor Wieder-Öffnung für Tourismus: Was ab 21. Mai wo und wie möglich ist

Deutliche Lockerungen der Corona-Regeln für Bayern

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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