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51-Jährige sorgte in einem Geschäft für Aufregung, später schaltete sich ihr Begleiter ein. Ihr droht nun ein Bußgeld, ihm ein Strafverfahren.

(ty) Eine 51-Jährige hat laut Polizei am gestrigen Vormittag gegen 10.30 Uhr einen Lebensmittelmarkt an der Wackerstraße in Reichertshofen betreten, ohne die wegen der Corona-Pandemie geforderte Mund-Nasen-Maske zu tragen. Daraufhin sei die Frau von Verantwortlichen des Geschäfts angesprochen worden. Die Vorlage eines ärztlichen Attests zur Befreiung von der Masken-Pflicht, über das die Frau angeblich verfüge, habe sie verweigert. Auch gegenüber den mittlerweile verständigten Beamten von der Geisenfelder Polizeiinspektion habe die 51-Jährige kein Attest vorgelegt.

Einen festen Wohnsitz in Deutschland konnte die 51-Jährige nach Angaben der Polizei nicht nachweisen. Daraufhin sei die Bezahlung einer finanziellen Sicherheits-Leistung angeordnet worden. "Auch damit zeigte sie sich anfangs nicht einverstanden, weswegen ihr die Beschlagnahme ihres Fahrrads angedroht wurde", erklärte heute ein Polizei-Sprecher. Gegenüber dem Geschäft habe die Frau den Vorwurf der Diskriminierung geäußert. Ihr hinzugekommener Begleiter habe sich ebenfalls unkooperativ gezeigt, heißt es weiter. Er wählte laut Polizei den Notruf und teilte einen vermeintlichen Fahrrad-Diebstahl mit.

Der Mann habe dabei anfangs bewusst verschwiegen, dass es sich hier nicht um einen Diebstahl, sondern um eine polizeiliche Maßnahme der angerückten Beamten – nämlich die zuvor angedrohte Beschlagnahme des Drahtesels – gehandelt habe. Letztlich habe sich die 51-Jährige dann doch dazu bereit erklärt, die finanzielle Sicherheits-Leistung zu hinterlegen. Sie müsse sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektions-Schutz-Gesetz verantworten. "Ihren Begleiter erwartet hingegen aufgrund seiner wissentlich fehlerhaften Angaben ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen", so ein Polizei-Sprecher.


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