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Um die 15 Leute feierten im Kreis Freising trotz Kontakt-Beschränkung und Ausgangssperre. Nun drohen satte Bußgelder.

(ty) Im Landkreis Freising haben Polizeibeamte am späten gestrigen Abend eine größere Party beendet, die vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Corona-Beschränkungen gar nicht erst hätte steigen dürfen. Wie die Freisinger Polizeiinspektion dazu heute berichtete, war gegen 23 Uhr am Stoibermühlensee im Gemeinde-Bereich von Marzling eine Grill-Fete mit insgesamt ungefähr 15 Personen festgestellt worden.

 

Die besagten Leute hielten sich den Angaben der Gesetzeshüter zufolge weder an die Abstands-Regeln und Kontakt-Beschränkungen noch an die im Landkreis Freising zwischen 22 und 5 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre. "Die Feierlichkeit wurde umgehend beendet", erklärte ein Polizei-Sprecher. Auf die Party-Gäste, deren Personalien von den Beamten festgestellt wurden, komme nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zu. Ihnen droht somit ein Bußgeld in Höhe von jeweils 500 Euro.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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