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Ermittlungen gegen 49-Jährigen, er sitzt mittlerweile in U-Haft. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

(ty) Nach einer Anzeige des Malteser-Hilfsdienstes werden laut heutiger Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd von der Staatsanwaltschaft in Traunstein und von der Kriminalpolizei-Inspektion in Rosenheim strafrechtliche Ermittlungen gegen einen 49 Jahre alten Mann geführt, der in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als falscher Arzt agiert haben soll. Wie es heißt, soll er sich dabei nicht nur im Impf-Zentrum in Rosenheim verdingt haben, sondern in Karlsfeld im Landkreis Dachau bis zu 50 Corona-Impfungen eigenhändig gespritzt haben.

 

Der aus dem Landkreis München stammende Mann soll sich den Angaben der Polizei zufolge als Arzt ausgegeben haben und als solcher dann auch gegen Entgelt im Impf-Zentrum in Rosenheim tätig gewesen sein. "Es besteht der Verdacht, dass er über keine Zulassung als Arzt verfügt und seine Einstellung mittels einer gefälschten Approbations-Urkunde erschlichen hat", teilte die Polizei dazu am heutigen Dienstag mit. Der Beschuldigte befinde sich in dieser Sache mittlerweile auch in Untersuchungshaft, erklärte das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd.

Im Impf-Zentrum von Rosenheim wirkte der Beschuldigte laut aktueller Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd von Anfang Januar dieses Jahres bis zum 24. März dieses Jahres an mehr als 1300 Corona-Impfungen mit, wobei er – wie es weiter heißt – "jeweils die zu impfende Person aufklärte, aber die Verabreichung des Impfstoffs an eine medizinische Fachkraft delegierte". Eine eigenhändige Verabreichung von Impfstoff durch den Beschuldigten in Rosenheim sei bislang nicht bekannt. Allerdings trieb der Mann mutmaßlich nicht nur dort sein Unwesen.

 

Außerdem sei nämlich mittlerweile bekannt geworden, dass der Beschuldigte jedenfalls im März dieses Jahres, ebenfalls gegen Entgelt, in Karlsfeld im Landkreis Dachau im dortigen Corona-Impf-Zentrum tätig gewesen sei. Dort soll er nach Angaben der Polizei bei zirka 40 bis 50 Personen den Impfstoff auch selbst gespritzt haben. "Nach dem aktuellen Ermittlungsstand kam es bei den Geimpften dabei zu keinen gesundheitlichen Komplikationen, die nicht typische Nebenwirkungen einer Corona-Schutz-Impfung waren", wurde dazu jetzt dargelegt.

Die Frage, ob der Beschuldigte noch anderweitig als Arzt, insbesondere bei weiteren Impf-Zentren, tätig gewesen sei, das sei derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen, heißt es weiter. Der Sachverhalt werde "unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft", teilte das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd heute zu dem Sachverhalt mit. Vorrangig werde derzeit eine Strafbarkeit unter den Gesichtspunkten der Urkunden-Fälschung, des Betrugs und der Körperverletzung beziehungsweise der gefährlichen Körperverletzung abgeklärt.

"Der Verdacht der Körperverletzung besteht, da der Beschuldigte nicht über die erforderliche Qualifikation als Arzt verfügt und damit bereits die – angeblich – ärztliche Mitwirkung an einer Impfung beziehungsweise die Verabreichung der Injektionen juristisch unter den Tatbestand der Körperverletzung fällt, auch wenn es zu keinerlei Schädigungen der Geimpften kam", wurde dazu heute aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Süd erläutert. Dem Beschuldigten drohe eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

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