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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

 

Zertifizierung bestätigt

(ty) Dem Endo-Prothetik-Zentrum (EPZ) am Krankenhaus in Mainburg ist erneut die hohe Qualität seiner Arbeit bestätigt worden. "Wir haben die Rezertifizierung wieder ohne jegliche Beanstandung geschafft. Es war eine hervorragende Teamleistung", freut sich Thomas Pausch, Chefarzt der Orthopädie und Unfall-Chirurgie sowie Leiter des EPZ am Krankenhaus in Mainburg (Foto oben). Das Krankenhaus in Mainburg und das Krankenhaus in Pfaffenhofen firmieren bekanntlich als Ilmtalklinik-GmbH unter einem Dach – getragen von den Landkreisen Pfaffenhofen (85 Prozent) und Kelheim (15 Prozent) als Gesellschafter.

Seit 2015 ist der Klinik-Standort Mainburg als Endo-Prothetik-Zentrum zertifiziert. "In hoher Qualität werden bei maximaler Patienten-Sicherheit Knie-, Hüft-, Schulter- und Sprunggelenks-Prothesen implantiert und routiniert Folge-Operationen wie beispielsweise Ergänzungs- oder Wechsel-Operationen durchgeführt", so die Klinik-Gesellschaft in eigener Sache. "Wenn konservative Methoden wie Medikamente oder physikalische Therapien ausgereizt sind, kann so die Lebensqualität der Patienten erheblich verbessert werden." Unter der Regie von Chefarzt Pausch und dem Koordinator des Endo-Prothetik-Zentrums, dem Leitenden Oberarzt Ulrich Franz, sowie der Qualitäts-Beauftragten Agnes Riedl sei die Zertifizierung reibungslos durchgeführt worden.

"Die Prüfer bescheinigten wieder eine hervorragende Arbeit", so Klinik-Sprecherin Bianca Frömer. Das von der "Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie" gemeinsam mit der "Arbeitsgemeinschaft für Endoprothetik" und dem "Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfall-Chirurgie" entwickelte Zertifizierungs-System "EndoCert" kontrolliere alle relevanten Behandlungs-Schritte jährlich. Dazu zählten fachübergreifende, standardisierte Behandlungspfade, die Qualität und Quantität der chirurgischen Eingriffe sowie die Qualifikation der Mitarbeiter. Die Haupt-Operateure des EPZ in Mainburg seien Pausch und Franz. Jährlich würden von ihnen über 200 Eingriffe rund um künstliche Knie- und Hüftgelenke durchgeführt.

Neue Aufgrabungs-Richtlinie in Kraft

(ty) Pfaffenhofen wächst. Nicht nur durch Neubau-Gebiete, wie "Heißmanning" und "Pfaffelleiten" – auch in Altbau-Gebieten im Zentrum und in den Ortsteilen kommt es zu Ersatzbauten und Nachverdichtungen. "Wann immer ein Haus in den Altbau-Gebieten an die öffentliche Wasser-Versorgungs- beziehungsweise Entwässerungs-Einrichtung angeschlossen werden soll, kommt es zu einem so genannten Aufbruch der Straße", heißt es aus dem Rathaus. "Alle Spartenträger verlegen unterirdisch ihre Kabel und Rohre." Dieser Vorgang müsse im Vorfeld bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Selbiges gelte auch für Reparaturen oder Instandsetzungen bereits bestehender Sparten.

All diese Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum müssten vorab beim Sachgebiet "Tiefbau" der Stadtverwaltung beantragt werden. Zusätzlich zur Aufgrabungs-Genehmigung bedürfe es einer verkehrs-rechtlichen Anordnung, die Regelungen des Verkehrs vor Ort während der Baumaßnahme auf den städtischen Straßen treffe. Erst wenn festgestellt werde, dass der Straßenverkehr trotz Aufbruchs ordentlich fließen könne beziehungsweise dass etwaige nötige Umleitungs-Strecken eingerichtet werden können, könne ein Antrag auf Aufgrabungs-Genehmigung genehmigt werden.

Die Zahl der Aufbrüche im Stadtgebiet nehme seit Jahren kontinuierlich zu. "Waren es im Jahr 2018 noch 182 Aufbrüche, die bearbeitet werden mussten, waren es im Folgejahr bereits 264", erklärt die Stadtverwaltung. Im vergangenen Jahr seien es 349 Aufbruchs-Anfrage gewesen, ein Plus von 32 Prozent gegenüber dem Vorjahr. "Wir als Stadt sind für den Straßenunterhalt zuständig", erklärt Sachgebiets-Leiter Johannes Bucher. "Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine Störung dar. Im Sinne der Bürger müssen wir als Stadt deshalb dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Allgemeingut Straße bestmöglich vermieden und auch verkehrliche Belange rechtzeitig bei den Planungen und der Bauausführung beachtet werden."

Aus diesem Grund hatte der Stadtrat im Juli 2020 beschlossen, eine Richtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen in der Baulast der Kommune einzuführen. "Im Laufe der zweiten Jahreshälfte wurden hiesige Baufirmen und auch Versorgungsträger von der Tiefbauverwaltung mit den neuen technischen und verkehrsrechtlichen Anforderungen bereits vertraut gemacht", wurde jetzt aus dem Rathaus erklärt. Die Richtlinie sei zum 1. Januar 2021 als bindendes Regelwerk in Kraft getreten. Sie solle sicherstellen, dass die Zusammenarbeit der Stadt als Baulastträger und Straßenverkehrsbehörde mit den beteiligten Bauunternehmen technisch und zeitlich noch besser laufe. Weitere Infos dazu gibt es auf www.pfaffenhofen.de/aufgrabungsrichtlinie.

 

Tierisch hoher Schaden bei Baar-Ebenhausen

(ty) Nicht unerheblicher Sachschaden ist am gestrigen Abend bei einem Verkehrsunfall im Gemeinde-Bereich von Baar-Ebenhausen entstanden, der sich wegen eines Feldhasen und wegen nicht ausreichenden Sicherheits-Abstands ereignet hat. Gescheppert hat es gegen 20.45 Uhr auf der B13. Wegen eines die Bundesstraße querenden Feldhasen bremste laut heutiger Mitteilung der Polizei ein 23 Jahre alter Autofahrer aus Reichertshofen seinen Pkw ab. Eine direkt dahinter kommende 47-Jährige aus Ingolstadt habe ihren Wagen – wegen des unzureichenden Sicherheits-Abstands – nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Deshalb sei es zum Auffahr-Unfall gekommen. Verletzt worden sei bei dem Crash zum Glück niemand. Der Sachschaden an den beiden Fahrzeugen wurde von der Geisenfelder Polizeiinspektion auf insgesamt rund 16 000 Euro beziffert. 

Behinderungen in Pfaffenhofen

(ty) Auf der Königsberger Straße in Pfaffenhofen kommt es am Mittwochvormittag, 3. März, vorübergehend zu Behinderungen. "Dort werden zwischen Glogauer Straße und Schillerring abgestorbene Äste an mehreren Fichten entfernt", teilte die Stadtverwaltung dazu mit. Es könne deshalb für die Verkehrsteilnehmer kurzzeitig zu Wartezeiten kommen.

Fahrplan-Änderung

(ty) Die Kreisstraße zwischen Gerolsbach und Lichthausen ist aufgrund von Bauarbeiten gesperrt. Wie das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen in diesem Zusammenhang mitteilt, ist deshalb eine vorläufige Fahrplan-Änderung auf der Bus-Linie 9159 (Schrobenhausen – Gerolsbach – Petershausen) für den Zeitraum von 1. März bis 30. Juli erforderlich. Der aktualisierte Fahrplan sei auf der Internet-Seite www.rba-bus.de/linienfahrplaene zu finden.

Geflügelpest: Schutz-Maßnahmen gelten weiterhin

(ty) Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) hatte – wie berichtet – im vergangenen Monat mitgeteilt, dass im Kreis Neuburg-Schrobenhausen erstmals das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen worden ist. Und zwar bei einer am 6. Februar mit auffälligen Symptomen verendeten Graugans. Um einen Eintrag des Geflügelpest-Virus in Hausgeflügel-Bestände zu verhindern, ist Hausgeflügel in dem Landkreis bereits seit Sonntag, 14. Februar, aufzustallen. Das Landratsamt wies heute darauf hin, dass die erlassenen Regelungen und Auflagen nach wie vor gelten. Das Veterinäramt bittet zudem darum, verendet aufgefundene Wildvögel zu melden.

Laut Behörden-Mitteilung müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel – das heißt: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses ab sofort in geschlossenen Ställen unterbringen. Möglich sei auch "eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht". Ziel sei es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

Zur Früherkennung der Erkrankung müssen zudem nach Angaben des Landratsamts ab sofort auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Stück Geflügel die Anzahl verendeter Tiere beziehungsweise die Anzahl gelegter Eier dokumentieren. "Damit soll der Gesundheits-Status der gehaltenen Tiere belegt und sichergestellt werden, dass das Auftreten der Geflügelpest frühzeitig erkannt wird", heißt es dazu. Die bereits per Allgemein-Verfügung vom 1. Februar für alle Geflügelhalter angeordneten Biosicherheits-Maßnahmen seien weiterhin strikt einzuhalten, unterstrich die Behörde in einer aktuellen Pressemitteilung. Lesen Sie dazu auch: Geflügelpest jetzt im Kreis Neuburg-Schrobenhausen nachgewiesen

 

Was billiger wurde – und was teurer

(ty) Nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik lag die Inflationsrate, gemessen als Veränderung des Verbraucherpreis-Index für den Freistaat gegenüber dem entsprechenden Vorjahres-Monat in Prozent, im Februar bei 1,3 Prozent. Nach dem Ende der temporären Mehrwertsteuer-Senkung zum Jahreswechsel ist die Inflationsrate damit den zweiten Monat in Folge wieder auf dem gleichen Niveau wie vor Einführung der Maßnahme. Die so genannte Kerninflationsrate, also der Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, betrug 1,5 Prozent.

Die Preise für Nahrungsmittel sind im Vergleich zum Vorjahres-Monat um 2,0 Prozent gestiegen. Die Preise für Obst (+2,8 Prozent) sowie für Fleisch und Fleischwaren (+2,0 Prozent) erhöhten sich deutlich, während die Preise für Gemüse leicht gefallen sind (-0,6 Prozent). Am Energiemarkt sind im Februar die Preise für Heizöl (-1,4 Prozent) und Kraftstoffe (+0,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben. Der Trend der stark fallenden Energiepreise ist damit beendet. Für Strom (+0,2 Prozent) sowie für Gas (+1,3 Prozent) mussten die Verbraucher leichte Preissteigerungen hinnehmen.
Die Preisentwicklung bei den Wohnungsmieten (ohne Nebenkosten) verlief im Vergleich zum Gesamtindex durchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahres-Monat erhöhten sie sich im Februar genauso wie der Gesamtindex um 1,3 Prozent.

Bei den technischen Produkten veränderten sich die Preise im Vergleich zum Vorjahr in unterschiedliche Richtungen. So konnten die Verbraucher insbesondere tragbare Computer (-1,9 Prozent) günstiger beziehen als im Februar 2020. Die Preise für Fernsehgeräte sind hingegen leicht gestiegen (+1,6 Prozent). Die Verbraucherpreise sind im Vergleich zum Vormonat Januar insgesamt leicht um 0,6 Prozent gestiegen. Binnen Monatsfrist gab es einen deutlichen Preisanstieg bei Heizöl (+5,6 Prozent), welcher sich in geringerem Ausmaß auch bei Kraftstoffen (+2,5 Prozent) zeigte. Die Preise für Nahrungsmittel sind im Vergleich zum Januar nahezu gleich geblieben (+0,1 Prozent).

Sterbe-Erlebnisse und ihre Botschaften

(ty) "In letzter Zeit verbreiten Menschen vermehrt Berichte von einer Todes-Erfahrung oder einem Sterbe-Erlebnis", heißt es aus der Diözese Augsburg, zu der auch Teile des Landkreises Pfaffenhofen gehören. "Die Botschaften, die sie ihren eigenen Aussagen zufolge dabei erhalten haben, sind Thema eines Studientags am Samstag, 6. März." Die Veranstaltung findet von 9 bis 13 Uhr im digitalen Raum statt.

Nach Ansicht der Empfänger solcher Botschaften seien diese nicht nur für ihr eigenes Leben, sondern auch für die katholische Kirche und deren Gläubige, letztlich für die ganze Welt von großer Bedeutung. Dies werfe Fragen nach den Inhalten solcher Botschaften auf: "Worum handelt es sich bei den Erfahrungen? Welche theologischen Schwerpunkte werden vertreten, wie sind diese einzuordnen und welche Forderungen werden erhoben? Und nicht zuletzt: Was dürfen wir als Christen hoffen?"

Diesen Fragen gehen die beiden Referenten – Johannes Sinabell, Referent für Weltanschauungs-Fragen der Erzdiözese Wien, sowie Professorin Gerda Riedl, Leiterin der Hauptabteilung VI der Diözese Augsburg – in ihren Vorträgen nach. Der Studientag werde organisiert vom Fachbereich Religions- und Weltanschauungs-Fragen, der katholischen Erwachsenenbildung im Bistum Augsburg und der AV-Medienzentrale. Die Teilnahme sei kostenlos. Nach Anmeldung werde der Zugangs-Link für das Portal der Erwachsenenbildung zugesandt. Die Anmeldung ist bis 2. März möglich an: Fachbereich Religions- und Weltanschauungs-Fragen in der Hauptabteilung VI: Grundsatzfragen, Telefon: (08 21) 31 66 - 66 13, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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