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Neue Regelung umfasst sämtliche Dienststellen. Im Einzelfall seien Termine zunächst auch mit einfacher Mund-Nasen-Bedeckung möglich.

(ty) In Anlehnung an die für den Einzelhandel geltenden Corona-Regelungen sind auch Besucher des Pfaffenhofener Landratsamts bei persönlichen Vorsprachen ab dem kommenden Montag, 18. Januar,  dazu verpflichtet, eine so genannte FFP2-Maske zu tragen. Das wurde heute aus der Behörde mitgeteilt. "Diese Regelung gilt für alle Dienststellen des Landratsamtes", wird in diesem Zusammenhang klargestellt – allerdings gibt es zum Start dieser Verschärfung auch mögliche Ausnahmen. Bayernweit gilt jedenfalls, wie berichtet, ab Montag in Geschäften sowie im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

"Nachdem davon auszugehen ist, dass Anfang der Woche noch nicht jeder mit einer FFP2-Maske ausgestattet ist, können Bürgerinnen und Bürger in der Woche vom 18. bis 22. Januar im Einzelfall Termine auch mit einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung wahrnehmen", wurde aus dem Pfaffenhofener Landratsamt erklärt. Persönlicher Parteiverkehr sei indes auch weiterhin nur mit vorheriger Termin-Vereinbarung möglich. Die Bürger werden darum gebeten, sich mit ihren Anliegen telefonisch oder per E-Mail an die Landkreis-Behörde zu wenden. Die Kfz-Zulassungs- und die Führerschein-Behörde seien hingegen "in gewohnter Weise" geöffnet.

 

Die Pfaffenhofener Stadtwerke weisen darauf hin, dass ab Montag auch in den Stadt- und Rufbussen FFP2-Masken getragen werden müssen. "Auch vergleichbare Schutzklassen wie KN95 sind zugelassen", heißt es weiter. Diese Maskenpflicht gelte für alle Personen ab 15 Jahren. Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren gelte weiterhin die allgemeine Masken-Pflicht (Mund-Nasen-Bedeckung). Jüngere Kinder müssten keine Maske tragen. Auch die Deutsche Bahn hat einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht: "Ab Montag, 18. Januar, gilt im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen."

Zum Hintergrund:

FFP2-Masken-Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab dem 18. Januar

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